Unternehmensgründung
Infos zu Zugangsvoraussetzungen und Gewerbeanmeldung
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Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung stellen auf die für diesen Beruf notwendigen Grundvoraussetzungen ab. Unabhängig von der jeweiligen Spezialisierung werden folgende Kernkompetenzen verlangt:
fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse
das entsprechende Berater-Know-how (Analyse- und Diagnosefähigkeiten, Beratungstechniken, Prozesssteuerungsfähigkeiten etc.)
Diese Kernkompetenzen können mit einer berufseinschlägigen Vorpraxis, eventuell in Verbindung mit einem fachlich einschlägigen Studium, oder im Zuge einer Prüfung nachgewiesen werden.
- Informationsleitfaden „Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe Unternehmensberatung“
- Unternehmensberatungs-Verordnung (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation)
Prüfungsordnung
Verordnung über die Prüfung für das Gewerbe Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung des Gewerbes Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation sind Unterlagen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen beizubringen. Bei einer Gewerbeanmeldung können Sie bei Ihrer Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie überprüfen lassen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Schicken Sie die entsprechenden Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen, einen kurzen Lebenslauf etc.) per email an Ihre Fachgruppe. Bitte erläutern Sie auch mit wenigen Worten das geplante Beratungsfeld (Organisation, Personalwesen,... siehe Berufsbild für UnternehmensberaterInnen: Pkt.III). Gerne gibt Ihnen Ihre Fachgruppe ein Feedback.
Ausnahmen hiervon:
- Oberösterreich: Es wird keine Überprüfung von schriftlichen Unterlagen durchgeführt. Gerne können Sie aber telefonisch den Befähigungsnachweis abklären lassen (Telefon: +43 5 90909 4712).
- Steiermark: Es wird keine Überprüfung von schriftlichen Unterlagen durchführt. Bei Anfragen per E-Mail an office@ubit-stmk.at wird gerne nach Durchsicht der Unterlagen eine Einschätzung gegeben, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
- Burgenland: Es wird keine Überprüfung von schriftlichen Unterlagen durchgeführt. Gerne können Sie aber telefonisch den Befähigungsnachweis abklären lassen (Telefon: +43 5 90907 3720)
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie beim Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes durchführen (mitzubringen sind die relevanten Zeugnisse, eine Bestätigung über das Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen sowie der Reisepass) oder online über die Seite der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (aus der Liste der Gewerbe "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" auswählen).
Auch das Gründerservice ist online mit diesen Behörden verbunden und unterstützt Sie gerne. Nähere Informationen finden Sie unter Gewerbeanmeldeservice der WKO.
Neugründungsförderungsgesetz
Durch die Gewerberechtsnovelle 2017 sind Gebühren und Abgaben aufgrund der Gewerbeordnung, wie z.B. Gewerbeanmeldungen, Ansuchen um individuelle Befähigung, Betriebsanlagegenehmigungen etc. auch ohne NeuFöG befreit. Nähere Informationen finden Sie unter Neugründungs-Förderungsgesetz für Gründer.
Online-Gewerbeanmeldung
Für die Online-Gewerbeanmeldung im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Einzelunternehmen
- gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
- wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen(Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
OG oder KG
Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
von allen Gesellschaftern bzw. Komplementären UND dem gewerberechtlichen Geschäftsführer:
gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
vom gewerberechtlichen Geschäftsführer die Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
Anmeldebestätigung der Wiener Gebietskrankenkasse des gewerberechtlichen Geschäftsführers, ! nur notwendig, wenn dieser im Unternehmen angestellt ist !
GmbH
Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
vom handelsrechtlichen Geschäftsführer UND dem gewerberechtlichen Geschäftsführer:
gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
vom gewerberechtlichen Geschäftsführer die Zeugnisse über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Studienabschluss, Dienstzeugnisse, etc.)
Anmeldebestätigung der Wiener Gebietskrankenkasse des gewerberechtlichen Geschäftsführers, ! nur notwendig, wenn dieser im Unternehmen angestellt ist!