Unternehmensgründung für Informationstechnologen
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung für Informationstechnologie
Lesedauer: 2 Minuten
Das Gewerbe ist ein sogenanntes "freies Gewerbe", d.h. es müssen keine besonderen Zugangsvoraussetzungen (wie z.B. Prüfung, Ausbildung, etc.) nachgewiesen werden.
Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung des Gewerbes "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" können Sie beim NeuföG/Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes (mitzubringen ist der Reisepass) oder online über die Seite der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (in das Feld "freies Gewerbe" den Wortlaut "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" einfügen) durchführen.
Auch das Gründerservice ist online mit diesen Behörden verbunden und unterstützt Sie gerne. Nähere Informationen finden Sie unter Gewerbeanmeldeservice der WKO.
Gemäß Neugründungsförderungsgesetz (NeuföG) können Sie bestimmte Gebühren- und Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen. Begünstigt sind Unternehmensgründer und in etwas geringerem Umfang auch Betriebsnachfolger. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes stellt diese NeuföG-Bestätigung aufgrund eines verpflichtenden Beratungsgespräches aus und leistet auch Hilfe bei der Durchführung der Gewerbeanmeldung. !!! ACHTUNG !!! Die NeuföG-Bestätigung muss im Vorhinein besorgt werden und den Anmeldungsunterlagen beigelegt werden, sonst ist keine Gebührenbefreiung durch die Behörde möglich!
Online-Gewerbeanmeldung
Für die Online-Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice sind folgende Unterlagen mitzubringen (persönliche Anwesenheit erforderlich):
gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
Für die Online-Gewerbeanmeldung einer OG oder KG im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice sind folgende Unterlagen mitzubringen (persönliche Anwesenheit eines Gesellschafters bzw. Komplementärs erforderlich):
Firmenbuchauszug *) (nicht älter als 6 Monate)
von allen Gesellschaftern bzw. Komplementären UND dem gewerberechtlichen Geschäftführer:
gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
Für die Online-Gewerbeanmeldung einer GmbH. im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice sind folgende Unterlagen mitzubringen (persönliche Anwesenheit des handelsrechtlichen Geschäftsführers erforderlich):Firmenbuchauszug *) (nicht älter als 6 Monate)
vom handelsrechtlichen Geschäftsführer UND dem gewerberechtlichen Geschäftführer:
gültiger Reisepass (oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis zur Führung eines Titels)
wenn die betreffende Person in den letzten 5 Jahren nicht dauernd in Österreich gemeldet war, Strafregisterbescheinigung aus dem Ausland (im Original UND beglaubigter Übersetzung – nicht älter als 3 Monate)
*) Die NeuföG-Formulare für die gebührenfreie Eintragung der Firma ins Firmenbuch (Angabe des exakten Firmennamens – kann u.U. in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes abgeklärt werden) erhalten Sie im ersten Schritt im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice. Nach Vorlage des Firmenbuchauszuges wird im zweiten Schritt die gebührenfreie elektronische Gewerbeanmeldung im NeuföG/Gewerbeanmeldeservice vorgenommen.
Stand: 08.07.2019