Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

ID Austria – Neuer Stichtag: 5. Dezember 2023

Versicherungen für Unternehmensberater, Informationstechnologen und Bilanzbuchhaltungsberufe

Lesedauer: 1 Minute

17.10.2023

Sehr geehrtes Mitglied,

für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria bis 5. Dezember 2023 zwingend erforderlich.

Nur dann können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin genutzt werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft.

Wir möchten an dieser Stelle insbesondere alle Bevollmächtigten (Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter, Personalverrechnerinnen und Personalverrechner, Wirtschaftstreuhänderinnen und Wirtschaftstreuhänder, Steuerberaterinnen und Steuerberater usw.) nochmals auf die Dringlichkeit der Umstellung hinweisen.

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  • ID Austria mit Vollfunktion
    Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.
  • ID Austria mit Basisfunktion
    Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, etwa durch die ÖGK, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Die Nutzungsdauer ist jedoch begrenzt und abhängig von der restlichen Laufzeit der Handy-Signatur. Für die Aufwertung der Basisversion zur ID Austria mit Vollfunktion, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen. Wir empfehlen daher den Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion.
    Bitte beachten Sie: Die ÖGK ist nicht als Behörde angeführt und kann daher keine Registrierungen durchführen.
  • Kundinnen und Kunden ohne Handy-Signatur (Neukunden), sowie Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte, müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen.

Weiterführende Informationen zur ID Austria finden Sie im Menü „ID Austria“ auf der Plattform https://www.oesterreich.gv.at. Auskünfte zur ID Austria erhalten Sie telefonisch unter +43 1 71123-884466 oder per Mail unter buergerservice.oegv@brz.gv.at

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