Rückansicht einer sprechende Person vor lauschenden Zuhörer:innen
© ASDF | stock.adobe.com
Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Fachgruppe unterstützt Mitglieder der Buchhaltungsberufe bei verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen

Info und Voraussetzungen

Lesedauer: 1 Minute

05.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Auf Grund der Novelle zum BiBuG (Bilanzbuchhaltungsgesetz) 2013 besteht für alle Mitglieder der Buchhaltungsberufe eine Fortbildungsverpflichtung.

    Die Fortbildungspflicht besteht für alle aktiven Buchhaltungsberufe wie folgt:

    • Bilanzbuchhaltung: 30 Stunden/Jahr
    • Buchhaltung: 15 Stunden/Jahr
    • Personalverrechnung: 15 Stunden/Jahr
    • Maximal 30 Stunden

    Die Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) der Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt die Mitglieder der Buchhaltungsberufe mit einem Bildungsscheck von Euro 100,- * bei Besuch einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:

    • Kosten der Fortbildungsmaßnahme ab Euro 120,-
    • Aktives Mitglied der Buchhaltungsberufe der Fachgruppe Burgenland
    • Zur Auszahlung zu übermitteln (ubit@wkbgld.at): Kopie der Teilnahmebestätigung und Rechnung

    *Diese Förderung kann pro Mitglied einmal im Jahr in Anspruch genommen werden!