Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe
Fachgruppe unterstützt Mitglieder der Buchhaltungsberufe bei verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen
Info und Voraussetzungen
Lesedauer: 1 Minute
Auf Grund der Novelle zum BiBuG (Bilanzbuchhaltungsgesetz) 2013 besteht für alle Mitglieder der Buchhaltungsberufe eine Fortbildungsverpflichtung.
Die Fortbildungspflicht besteht für alle aktiven Buchhaltungsberufe wie folgt:
- Bilanzbuchhaltung: 30 Stunden/Jahr
- Buchhaltung: 15 Stunden/Jahr
- Personalverrechnung: 15 Stunden/Jahr
- Maximal 30 Stunden
Die Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) der Wirtschaftskammer Burgenland unterstützt die Mitglieder der Buchhaltungsberufe mit einem Bildungsscheck von Euro 100,- * bei Besuch einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:
- Kosten der Fortbildungsmaßnahme ab Euro 120,-
- Aktives Mitglied der Buchhaltungsberufe der Fachgruppe Burgenland
- Zur Auszahlung zu übermitteln (ubit@wkbgld.at): Kopie der Teilnahmebestätigung und Rechnung
*Diese Förderung kann pro Mitglied einmal im Jahr in Anspruch genommen werden!
Stand: 04.02.2020