Private Kranken-Gruppenversicherung für Mitglieder
Fakten und Hintergrundinformationen zur private Kranken-Gruppenversicherung für die Mitglieder der Fachverbände der Sparte Information und Consulting
Lesedauer: 5 Minuten
Die Bundessparte Information und Consulting (BSIC) hat gemeinsam mit ihren 10 Fachverbänden nach Ausschreibung bei allen österreichischen Krankenversicherungen eine private Kranken-Gruppenversicherung mit der Wiener Städtischen Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung steht allen Mitgliedern der Fachverbände der BSIC in der Wirtschaftskammer Österreich offen.
Die soziale Absicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer ist in der Wirtschaftskammerorganisation nicht zuletzt aufgrund der klein- und mittelständischen Unternehmensstruktur ein wichtiges Thema. Damit die Mitglieder in den Genuss der Vorteile von Gruppentarifen kommen, entstand das Vorhaben, in Ergänzung der staatlichen Krankenversicherung für die Mitgliedsunternehmen eine private Krankenversicherung mit besonderen Gruppenvertragsvorteilen zu entwickeln.
Als Ergebnis einer österreichweiten Ausschreibung bei allen österreichischen Krankenversicherern können nunmehr alle Mitglieder (sowie deren Angehörige und Dienstnehmer) der Fachverbände der Bundessparte Information und Consulting ein sehr attraktives Versicherungsprodukt der Wiener Städtischen Versicherung für eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Die Krankenversicherung auf einen Blick
gilt für:
- alle Mitglieder der 10 Fachverbände in der Bundessparte Information und Consulting
- deren Gesellschafter und Dienstnehmer
- und deren jeweilige Angehörige
umfasst:
- Sonderklasse mit/ohne Selbstbehalt
- Einbettzimmer
- Optionale Bausteine:
- Privatarzt mit Varianten
- Reiseschutz Ausland
- Wellness/Vorsorge
Vorteile:
- Gruppennachlässe in der Sonderklasse
- zusätzlicher Familienrabatt ab 2 Personen
- Beitritt bis 70 Jahre möglich
- keine Wartezeit außer für Schwangerschaft/Geburt
Erstinfo: Online-Prämien-Rechner unter www.zusatzversichert.at/wko-ic
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Wer sind die Vertragspartner?
- Wer ist beitrittsberechtigt?
- Wer kann mitversichert werden?
- Welche Prämienvorteile gibt es?
- Weitere Vorteile des Gruppenvertrages?
- Beitritt von Dienstnehmern – Wer bezahlt die Prämie?
- Was passiert bei Pensionierung bzw. Ausscheiden aus Wirtschaftskammer / Arbeitsverhältnis?
- Was passiert bei Änderung familiärer Verhältnisse?
- Gibt es eine Wartezeit?
- Was ist, wenn ich schon eine bestehende Krankenversicherung habe?
- Wo bekomme ich eine Erstinfo zur Prämienberechnung?
- Wie kann ich diesen Kranken-Gruppenversicherungsvertrag abschließen?
Wer sind die Vertragspartner?
Versicherer ist die Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG als Bestbieter einer österreichweiten Ausschreibung.
Folgende Fachverbände haben für Ihre Mitglieder einen Rahmenvertrag mit der Wiener Städtischen Versicherung AG abgeschlossen:
- Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Fachverband Finanzdienstleister
- Fachverband Werbung und Marktkommunikation
- Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
- Fachverband Ingenieurbüros
- Fachverband Druck
- Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder
- Fachverband Buch- und Medienwirtschaft
- Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
- Fachverband Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Wer ist beitrittsberechtigt?
- alle Mitglieder der Fachverbände der Sparte Information und Consulting der WKO (siehe obige Aufzählung)
- Gesellschafter dieser Mitgliedsbetriebe
- Dienstnehmer dieser Mitgliedsbetriebe
Der Beitritt kann per jedem Monatsersten erfolgen.
Ein Beitritt ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres eines Beitrittsberechtigten möglich.
Wer kann mitversichert werden?
- Der Ehepartner/Lebensgefährte/eingetragene Partner eines Beitrittsberechtigten sowie Kinder, jeweils im gemeinsamen Haushalt.
- Kinder können bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und bei gemeinsamen Wohnsitz als Mitversicherte in die Krankenversicherung neu eingeschlossen werden.
Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr gilt für mitversicherte Kinder eine einheitliche günstige Kinderprämie. Ab dann sind Erwachsenenprämien zu entrichten. - Mitversicherte Kinder können ohne Alterslimit im Gruppenvertrag versichert bleiben, solange die Prämie für die gesamte Familie von einem Konto abgebucht werden kann.
- Die Mitversicherung von Angehörigen kann zwingend nur mit einem Versicherten (Mitglied, Gesellschafter oder Dienstnehmer) erfolgen.
Welche Prämienvorteile gibt es?
- Die Kranken-Gruppenversicherung bietet, verglichen mit einer normalen Einzelversicherung, durch hohe Gruppennachlässe massiv vergünstigte Prämien für die Sonderklasse.
- Familienrabatt ab zwei versicherten Personen.
Verfügbare Gruppenvertrags-Bausteine:
- Österreich-Deckungsvarianten mit Wohnsitz-Bundesland abhängigen Prämien mit und ohne Selbstbehalt für die stationäre Sonderklasse in privaten und öffentlichen Spitälern in Österreich.
- Einbettzimmer-Baustein
- für alle Basis-Sozialversicherungen
Zusätzlich können diverse Ergänzungs-Bausteine aus dem Angebot des Versicherers (zum Beispiel Privatarzt- und Reisebaustein) auf Einzelvertragsbasis kombiniert werden.
Weitere Vorteile des Gruppenvertrages?
Neugeborene:
Für neugeborene Kinder entfällt die Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die Versicherung per Monatserstem der Geburt komplett für jenen Sonderklasse-Baustein, der für ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten vorhanden ist.
Beitritt von Dienstnehmern – Wer bezahlt die Prämie?
Ein wesentlicher Vorteil des Gruppenvertrages ist die Möglichkeit, dass auch Dienstnehmer und deren Angehörige auch die Krankenversicherung abschließen können! Dies ist deswegen von Bedeutung, weil die allermeisten Mitgliedsbetriebe nicht die notwendige Größe für eigene Gruppenlösungen erreichen. Als Dienstgeber können Sie damit Ihren Dienstnehmern attraktive Konditionen für eine private Krankenversicherung eröffnen – ein interessantes fringe benefit für Ihre Dienstnehmer, das sicherlich die Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen fördern kann.
Dienstnehmer können unter Anführung des Dienstgebers ganz einfach selbst dem Gruppenvertrag beitreten und sich zu den begünstigten Prämien versichern. Als Dienstgeber können Sie aber auch freiwillig für Ihre Dienstnehmer die Prämie insgesamt oder teilweise übernehmen. Mehr Informationen über die steuerlichen Aspekte dazu finden Sie in der nebenstehenden Infobox.
Was passiert bei Pensionierung bzw. Ausscheiden aus Wirtschaftskammer / Arbeitsverhältnis?
- Bei Pensionierung oder bei Wechsel der Mitgliedschaft zu einem anderen Fachverband in der Bundessparte Information und Consulting bleiben die Gruppenkonditionen und damit auch der Gruppenrabatt aufrecht. Das gilt sowohl für Mitglieder als auch für Gesellschafter und Dienstnehmer in Mitgliedsbetrieben.
- Wenn keine Mitgliedschaft in einem der 10 Fachverbände (siehe oben) mehr besteht oder das Arbeitsverhältnis in einem dieser Mitgliedsbetriebe beendet wird, ist eine Fortsetzung als Einzelversicherung möglich, allerdings entfällt der Gruppenrabatt und der Versicherer kann Einschlussbeiträge bzw. Haftungseinschränkungen verlangen, sofern er diese bereits bei Beitritt für diesen Fall vorgesehen hat. Dies gilt auch für Mitversicherte. Für die Prämienberechnung wird die bereits vorhandene Versicherungsdauer berücksichtigt.
Was passiert bei Änderung familiärer Verhältnisse?
Bei Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft/eingetragenen Partnerschaft endet für die Mitversicherten die Teilnahme an der Kranken-Gruppenversicherung. Eine Fortsetzung als Einzelversicherung ist möglich, allerdings entfällt der Gruppenrabatt und kann der Versicherer Einschlussbeiträge bzw. Haftungseinschränkungen verlangen, sofern er diese bereits bei Beitritt für diesen Fall vorgesehen hat. Für die Prämienberechnung wird die bereits vorhandene Versicherungsdauer berücksichtigt.
Gibt es eine Wartezeit?
- Nein - die übliche Wartezeit für die Inanspruchnahme von Leistungen entfällt.
- Nur für Entbindungen / Schwangerschaftserkrankungen besteht eine Wartezeit von 9 Monaten.
Was ist, wenn ich schon eine bestehende Krankenversicherung habe?
Versicherte und Mitversicherte, die bereits bei der Wiener Städtischen Versicherung AG mit einem gleichwertigen Leistungsumfang versichert sind, können auf Antrag in die Gruppenversicherung unter Berücksichtigung der Vorversicherungszeiten eintreten. Ein Wechsel aus einer anderweitig bereits bestehenden Krankenversicherung sollte aber gut überlegt und jedenfalls mit einem kundigen Versicherungsmakler oder -agenten abgestimmt werden.
Wo bekomme ich eine Erstinfo zur Prämienberechnung?
Zur ersten Information steht Ihnen auf www.zusatzversichert.at/wko-ic ein Online-Prämien-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie selbst durch Eingabe nur einiger weniger Daten eine individuelle Prämienberechnung erstellen können. Das Ergebnis können Sie zur weiteren Abstimmung einfach an Ihren Versicherungsmakler oder -agenten weiterleiten. Da die Krankenversicherung ein sehr komplexes Versicherungsprodukt ist, sollten Sie aber in jedem Fall eine Beratung durch den Versicherungsmakler oder -agenten Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen.
Wie kann ich diesen Kranken-Gruppenversicherungsvertrag abschließen?
Der Rahmenvertrag mit der Wiener Städtischen Versicherung AG ist als offener Gruppenvertrag konzipiert. Damit kann diese Kranken-Gruppenversicherung von jedem österreichischen Versicherungsmakler und –agenten zu gleichen Konditionen vermittelt/beraten werden. Falls Sie Interesse an dieser Versicherung haben, wenden Sie sich daher bitte an den Versicherungsmakler und –agenten Ihres Vertrauens, der Ihnen beim Abschluss dieser Krankenversicherung gerne behilflich sein wird.
Falls Sie einen Versicherungsberater suchen, nutzen Sie bitte unser Firmen A-Z. Sie können im Firmen A-Z alle österreichischen Versicherungsmakler und Versicherungsagenten in Ihrer Nähe finden (Suche nach Bundesländer oder Bezirk möglich).
Darüber hinaus steht auch unser Vertragspartner ARGE IC für Informationen zur Verfügung. Auf der Website www.zusatzversichert.at/wko-ic sind regionale Partnerbetriebe der ARGE IC aufgelistet, die Sie gerne kontaktieren können.
Stand: 30.10.2024