Standes- und Ausübungsregeln Pfandleiher
Träger des Gütesiegels
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1. Standesregeln Pfandleiher
Seit Jänner 2015 haben alle Pfandleiher in Österreich die Möglichkeit Standes- und Ausübungsregeln freiwillig beizutreten. Durch diesen Beitritt verpflichten sich die Berufsangehörigen im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte zur Einhaltung dieser Regeln. Außerdem verpflichten sie sich, mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus unterwerfen sie sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister.
Standes- und Ausübungsregeln Pfandleiher vom 21.10.2021 (in Kraft mit 1.1.2022)
2. Lehrplan
Der Lehrplan vom 1.7.2021 regelt die Weiterbildungsverpflichtung für Gewerbetreibende, die sich diesen Standes- und Ausübungsregeln unterworfen haben.
3. Träger des Gütesiegels
Als nach außen sichtbares Zeichen dürfen alle Berufsangehörigen, die sich den Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher verpflichtet erklären, das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister führen. Mitglieder werden mit Namen und Adresse in der Liste der österreichischen Pfandleihunternehmen, die das Gütesiegel des Fachverbands Finanzdienstleister tragen, veröffentlicht.
4. Verpflichtungserklärung
Bei Interesse an den Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher wenden Sie sich bitte direkt an den Fachverband Finanzdienstleister unter finanzdienstleister@wko.at.
Stand: 23.04.2023