Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
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Holzindustrie, Fachvertretung

Kollektivverträge für die Holzindustrie

Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 2 Minuten

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen sowie Lehrlinge.

Zusatzkollektivvertrag zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter und Angestellte

Nach dem Abschluss des Zusatzkollektivvertrages zur Mitarbeiterprämie für Arbeiter im März konnte nun auch ein Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten mit der Gewerkschaft für Privatangestellte abgeschlossen werden.

Diese Zusatzkollektivverträge ermächtigen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024. Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigen die Zusatzkollektivverträge zum Abschluss von Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG. Die Zusatzkollektivverträge treten rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und gelten bis 31.12.2024.

Mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung bzw. von Einzelvereinbarungen auf Basis dieser kollektivvertraglichen Ermächtigung können nunmehr Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3000,00 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. 

Kollektivvertragserhöhung 2024 in der Holzindustrie

Wie in den KV-Verhandlungen 2023 vereinbart, ist die Basis für die Erhöhung der kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter ab 1.5.2024 der VPI 12-Monats-Schnitt Februar 2023 bis Jänner 2024.  Dieser 12-Monats-Schnitt wird um 0,50% erhöht.

Der 12-Monats Durchschnitts-VPI von Februar 2023 bis Jänner 2024 beträgt 7,32 %. Die kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter sind somit ab 1.5.2024 um 7,82 % zu erhöhen.

Nachfolgend finden Sie:

Lohn- und Gehaltstabellen

Kollektivverträge Arbeiter

Kollektivverträge für Arbeiter der vergangenen Jahre 


Kollektivverträge Angestellte

Kollektivverträge für Angestellte der vergangenen Jahre


Der 2-Jahres-Abschluss 2023 im Überblick:

Gehaltsrechtlicher Teil:

Ab 1. Mai 2023:

  • Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, der Mindestgehälter, der sonstigen Zulagen und Eurowerte und der kaufmännischen Lehrlingseinkommen (Ausnahme 1. Lehrjahr) um 9,80 %; Ausnahmen - für folgende Lohngruppen gilt ein Stundenlohn von 13,77 Euro:
  • Lohngruppe III holzverarbeitende Industrie
  • Lohngruppe IV Sägeindustrie
  • Faser- und Spanplattenindustrie:
    • Lohngruppe V der Lohnordnung 05
    • Lohngruppe IV der Lohnordnung 67

  • Erhöhung des Holzdeputats für Arbeiter in der Sägeindustrie auf 17,00 Euro (einmalig und ohne Präjudiz)

Ab 1. Mai 2024:

  • Erhöhung um 0,5 % für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Basis: Februar 2023 bis inkl. Jänner 2024)
  • Die Mindestlöhne in folgenden Lohngruppen müssen jedenfalls 2.300 Euro pro Monat betragen:
  • Lohngruppe IV und V holzverarbeitende Industrie
  • Lohngruppe V Sägeindustrie
  • Faser- und Spanplattenindustrie:
    • Lohngruppe VI der Lohnordnung 05
    • Lohngruppe V der Lohnordnung 67

  • Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I und II der holzverarbeitenden Industrie müssen jedenfalls 2.000 Euro betragen.
  • Das Mindestgehalt in der Verwendungsgruppe III der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie muss jedenfalls 2.300 Euro betragen.

Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2025

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Drei zusätzliche bezahlte Urlaubstage für begünstigte Behinderte (Arbeiter und Angestellte)
  • Erhöhung des Taggeldes der Reiseaufwandsentschädigung ab 1.5.2023 auf 45 Euro und ab 1.5.2024 auf 48 Euro.

Einsetzung einer Arbeitsgruppe

  • Zu 4 Tage-Woche Modellen
  • Zu Treuegeldeinführung

Stand: 04.10.2024