Waldstimmung mit Lichteinfall
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Sparte Handel

EUDR - Entwaldungsverordnung

Update für Einzel- und Groß­handel

Lesedauer: 1 Minute

25.07.2024

Mit der Entwaldungsverordnung (kurz EUDR) sind sämtliche Produkte, die mit der Gefahr von gezielter Waldrodung in Verbindung stehen, hinsichtlich ihrer Herkunft einer Prüfung und Meldung zu unterziehen. Dies betrifft Rohstoffe von Holz, Rindern, Kakao, Kaffee, Soja, Ölpalmen – wie auch deren Folgeprodukte, nämlich z.B. Kautschuk, Holzkohle, Papier, Leder und Schokolade. Da die Verordnung bereits seit einem Jahr in Kraft ist, sind die Vorgaben ab 30.12.2024 für alle Rohstoffe, die seit dem 29. Juni 2023 geschlagen bzw. erzeugt wurden, umzusetzen.

Wirtschaftskammer wie auch Bundessparte Handel betonen auf nationaler und internationaler mit Nachdruck die Komplexität der Anforderungen, die kaum einem Verhältnis zu den derzeit von EU-Ebene zur Verfügung gestellten Informationen und Tools stehen (ein Manual der EU soll ab Mitte September 2024 veröffentlicht werden, die erste Meldung einer Sorgfältigkeitserklärung ab Anfang Dezember 2024 möglich sein).

Wir informieren Sie unter Neue Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten wie auch im Besonderen über die Onlinepräsenz des Bundesgremiums des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels − EU-Entwaldungs­ver­ordnung (EUDR) − über aktuelle Entwicklungen und zur Verfügung stehende Serviceleistungen der WKÖ.

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