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Direktvertrieb, Landesgremium

Direktvertrieb: Zuverdienst­grenzen

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15.10.2024

Zahlreiche Direktberater beziehen neben ihrer Vermittlungsprovision noch Einkünfte aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, Pensionisten oder als Eltern (Kinderbetreuungsgeld). Wer dabei bestimmte Einkunftsgrenzen pro Kalenderjahr überschreitet, hat Nachteile im Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht oder verliert sogar einen Teil seiner Einkünfte.

Alterspension: Neben der Alterspension kann unbeschränkt dazu verdient werden, ohne dass die Pension beschränkt wird. Mit der Höhe der Einkünfte erhöht sich jedoch auch die Einkommensteuer.

Vorzeitige Alterspension: Eine vorzeitige Alterspension (bei Arbeitslosigkeit oder langer Versicherungsdauer) wird nur gewährt, wenn zusätzliche Einkünfte (brutto) unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension: Übersteigen die zusätzlichen Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze, vermindert sich die Pensionshöhe.

Kinderbetreuungsgeld: Zusätzliche Einkünfte sind bis zu einer bestimmten Höhe möglich, ohne dass der Anspruch verloren geht. Bei Überschreiten der Grenze ist das Kinderbetreuungsgeld zurückzuerstatten.

Familienbeihilfe: Personen ab 18 Jahren, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, dürfen (seit 2015) pro Kalenderjahr in Höhe von maximal [Betrag] beziehen. Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze geht der Anspruch auf Familienbeihilfe verloren bzw. sind erhaltene Beträge zurückzuerstatten. 

Arbeitslosengeld: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld ist jede Beschäftigung dem AMS  zu melden. Übersteigen die zusätzlichen Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sozialversicherung (Kleinunternehmerregelung): Direktberater können sich von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreien lassen und zahlen nur noch den jährlichen Unfallversicherungsbeitrag.

Einkommensteuerpflicht: Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (d.h. als Direktberater) sind ab Überschreiten der Freigrenze steuerpflichtig. Arbeitnehmer, die auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. 

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