Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung
Verpflichtung zur Überprüfung von Gasanlagen im Burgenland
Liste der Unternehmen, die den Check anbieten
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Entsprechend den Bestimmungen des burgenländischen Gassicherheitsgesetzes sind Betreiber von mitteilungspflichtigen Erdgasanlagen verpflichtet, diese in Abständen von höchstens fünfzehn Jahren wiederkehrend prüfen zu lassen. Durch die Prüfung wird die Sicherheit der Anlage gewährleistet und aufrecht erhalten. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Befund auszustellen und dem Netzbetreiber zu übermitteln.
Anbieterliste
Im Burgenland bieten folgende Unternehmen eine wiederkehrende Überprüfung nach dem burgenländischen Gassicherheitsgesetz an:
Stand: 29.01.2020