Buchstaben formen DSGVO im Fokus, im Hintergrund steht der Schriftzug Datenschutz
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Rauchfangkehrer, Landesinnung

Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe im Burgenland

Erklärung zur Informationspflicht | Musterschreiben

Lesedauer: 2 Minuten

Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien,

der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieben ein besonderes Anliegen. Sie verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten der Rauchfangkehrer unseres Bundeslandes:

Um Ihre Rechte betreffend Ihrer personenbezogenen Daten geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Geschäftsführung Ihres Rauchfangkehrerbetriebes, von wo aus Sie die gewünschten Antworten bekommen. Ihre im Mail angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen im Rauchfangkehrerbetrieb sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.

Ihr Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich (ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen

  • Vorname
  • Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Anschrift
  • IBAN
  • BIC
  • UID-Nr. (nur bei Betrieben)

zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung

  • Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
  • für Meldungen an Behörden bzw.
  • zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
  • zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten
Daten Datenempfänger / Empfängerkategorie Empfängerland
Adressdaten Behörden / Gemeinden Österreich
Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten Dienstleister der Steuerlegung Österreich
Alle Daten s.o. Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware Österreich
Alle Daten s.o. Dienstleister der IT-Betreuung Österreich
Name, Bankdaten Bankinstitute Österreich
Adressdaten Post Österreich
Telefon, E-Mail, Adressdaten Anbieter von Kommunikationsdiensten Österreich

Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:

  • zum Zwecke der Qualitätssicherung (gilt nur für Rauchfangkehrerbetriebe, die am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teilnehmen, siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in Wien vereinzelt weitergeleitet werden.

Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste zu den Lösch- und Aufbewahrungsfristen, der Sie bitte auch alle anderen Unterlagen, die wir zu Ihrer Person in unserem Unternehmen verarbeiten, entnehmen. 

Liste - Lösch- und Aufbewahrungsfristen - KUNDE

Folgende Dokumente mit personenbezogenen Daten müssen entsprechend der folgenden Tabelle sicher (s. AA IT- Sicherheit und Datenschutz) aufbewahrt werden:

Datenarten / Dokument Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist Grundlage
Kehrbuch 7 Jahre nach letztem Eintrag Bgld. Kehrgesetz
Unterlagen zur Feuerstättenbeschau

12 Jahre bei Gebäuden mit geringem Brandrisiko 

9 Jahre bei Gebäuden mit mittlerem Brandrisiko 

7 Jahre bei Gebäuden mit hohem Brandrisiko

Bgl. Kehrgesetz enthält keine Aufbewahrungs-fristen, aber sinnvollerweise bis zur nächsten Beschau: zw. 5 und 12 Jahre; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre); die längere Frist zählt jeweils
Alle anderen Aufzeichnungen zu Kehr- und Prüftätigkeiten 7 Jahre Bgld. Kehrgesetz (keine Angaben) und BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre)
Befunde30 JahreBetriebliches Interesse zur Beweisführung bei Schadenersatzklagen
FangabmeldungenSolange Gebäude besteht bzw. bis zur neuerlichen AnmeldungBetriebliches Interesse zum Nachweis der Abmeldung
Messbefunde von Prüforganen 7 Jahre LHG-VO 2000: keine Aufbewahrungsfristen; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre)

Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …)

 

7 Jahre Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten 7 Jahe Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) 3 Jahre Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB


Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rauchfangkehrerbetrieb. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit Ihrem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit dieser die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen kann.

Stand: 25.05.2018