Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe im Burgenland
Erklärung zur Informationspflicht | Musterschreiben
Lesedauer: 2 Minuten
Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien,
der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieben ein besonderes Anliegen. Sie verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten der Rauchfangkehrer unseres Bundeslandes:
Um Ihre Rechte betreffend Ihrer personenbezogenen Daten geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Geschäftsführung Ihres Rauchfangkehrerbetriebes, von wo aus Sie die gewünschten Antworten bekommen. Ihre im Mail angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen im Rauchfangkehrerbetrieb sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.
Ihr Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich (ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen
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zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung
- Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
- für Meldungen an Behörden bzw.
- zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
- zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten
Daten | Datenempfänger / Empfängerkategorie | Empfängerland |
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Adressdaten | Behörden / Gemeinden | Österreich |
Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten | Dienstleister der Steuerlegung | Österreich |
Alle Daten s.o. | Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware | Österreich |
Alle Daten s.o. | Dienstleister der IT-Betreuung | Österreich |
Name, Bankdaten | Bankinstitute | Österreich |
Adressdaten | Post | Österreich |
Telefon, E-Mail, Adressdaten | Anbieter von Kommunikationsdiensten | Österreich |
Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
- zum Zwecke der Qualitätssicherung (gilt nur für Rauchfangkehrerbetriebe, die am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teilnehmen, siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in Wien vereinzelt weitergeleitet werden.
Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste zu den Lösch- und Aufbewahrungsfristen, der Sie bitte auch alle anderen Unterlagen, die wir zu Ihrer Person in unserem Unternehmen verarbeiten, entnehmen.
Liste - Lösch- und Aufbewahrungsfristen - KUNDE
Folgende Dokumente mit personenbezogenen Daten müssen entsprechend der folgenden Tabelle sicher (s. AA IT- Sicherheit und Datenschutz) aufbewahrt werden:
Datenarten / Dokument | Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist | Grundlage |
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Kehrbuch | 7 Jahre nach letztem Eintrag | Bgld. Kehrgesetz |
Unterlagen zur Feuerstättenbeschau | 12 Jahre bei Gebäuden mit geringem Brandrisiko 9 Jahre bei Gebäuden mit mittlerem Brandrisiko 7 Jahre bei Gebäuden mit hohem Brandrisiko | Bgl. Kehrgesetz enthält keine Aufbewahrungs-fristen, aber sinnvollerweise bis zur nächsten Beschau: zw. 5 und 12 Jahre; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre); die längere Frist zählt jeweils |
Alle anderen Aufzeichnungen zu Kehr- und Prüftätigkeiten | 7 Jahre | Bgld. Kehrgesetz (keine Angaben) und BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre) |
Befunde | 30 Jahre | Betriebliches Interesse zur Beweisführung bei Schadenersatzklagen |
Fangabmeldungen | Solange Gebäude besteht bzw. bis zur neuerlichen Anmeldung | Betriebliches Interesse zum Nachweis der Abmeldung |
Messbefunde von Prüforganen | 7 Jahre | LHG-VO 2000: keine Aufbewahrungsfristen; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre) |
Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …)
| 7 Jahre | Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten | 7 Jahe | Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) | 3 Jahre | Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB |
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rauchfangkehrerbetrieb. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit Ihrem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit dieser die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen kann.
Stand: 25.05.2018