Meisterprüfungsordnung Kunststoffverarbeiter
Neue Prüfungsordnung mit 1.1.2024
Lesedauer: 1 Minute
Die neue Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Die bisherige Verordnung der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung aus dem Jahr 2013 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Personen können ihre vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnene Prüfung bis zu zwölf Monate ab Inkrafttreten wahlweise auch gemäß den Bestimmungen der bis dahin geltenden Prüfungsordnung beenden oder wiederholen. Die Prüfung gilt mit dem Antritt zu einem Modul als begonnen. Der Leiter/Die Leiterin der Meisterprüfungsstelle hat bereits absolvierte vergleichbare Gegenstände gemäß einer nicht mehr in Kraft stehenden Prüfungsordnung auf diese Befähigungsprüfung anzurechnen.