Meisterprüfung Gartengestalter, Garten- und Landschaftsbau
Informationen zur Ausbildung zum Gartengestaltermeister
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Inhaltsverzeichnis
Die Meisterprüfung ist seit Inkrafttreten der aktuelle Gewerbeordnung nicht mehr die einzige Möglichkeit, um das Gewerbe des Gartengestalters ausüben zu können.
Ein Facharbeiter im Beruf Garten- bzw. Landschaftsgestaltung kann sich nach einer vorgeschriebenen beruflichen Praxiszeit selbständig machen und seinen eigenen Gartenbaubetrieb eröffnen.
Die Meisterprüfung stellt gerade auch für die Handwerke des Gartengestalters ein Zeugnis umfassender Kompetenz und Leistungsfähigkeit dar. Ein Meisterbetrieb zu sein, ist auch heutzutage für jeden Handwerksbetrieb in Österreich ein Qualitätszeichen und Gütesiegel.
Die Meisterprüfung wird in vier Bundesländern angeboten: Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Wien. Die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern sind zuständig für Auskünfte, Beratung und die Durchführung von:
- Ausbilderprüfungen
- Unternehmerprüfungen
- Meisterprüfungen
Meisterprüfungs-Vorbereitungskurse
Das WIFI-Niederösterreich, WIFI-Oberösterreich, WIFI Tirol und das WIFI Wien bietet für Floristen und Gartengestalter ein umfangreichen Kursangebot zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Meister-Kurse bieten die Möglichkeit einer qualifizierten Vorbereitung auf die Meisterprüfung durch Experten.
Weitere Informationen zu Meisterprüfungs-Vorbereitung:
- Meister-Kursangebot Gartengestalter am WIFI Niederösterreich
- Meisterschule | Gartenbauschule Langenlois
- Meister-Kursangebot Garten- und Grünflächengestalter (Landschaftsgärtner) am WIFI Oberösterreich
- Meister-Kursangebot Garten- und Landschaftsgestaltung am WIFI Tirol
- Meister-Kursangebot Gärtner (Landschaftsgärtner) am WIFI Wien
Gesetzliche Meisterprüfungs-Ordnungen
Am 1.8.2022 ist die neue Meisterprüfungsordnung (MPO) der Gartengestalter (Gärtner-Meisterprüfungsordnung) in Kraft getreten.
Diese neue Meisterprüfung erfüllt die Anforderungen des Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und stellen die Qualifikationen und die entsprechenden Lernergebnisse in den genannten Handwerken dar. Dabei sind die Lernergebnisse die gemeinsame Basis für die Beschreibung und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in der komplexen und vielschichtigen Qualifizierungslandschaft Europas.
Neben der Vergleichbarkeit der Ausbildung auf europäischer Ebene sind die neuen Meisterprüfungsordnungen nunmehr dem Qualifizierungsniveau der Ausbildung auf Hochschulniveau – und zwar dem Bachelor – gleichgestellt.
Die Vorschriften zur "alten" Meisterprüfung:
- Gärtner-Meisterprüfungsordnung, gültig bis 31.07.2023
(kundgemacht am 30.01.2004)- Berichtigung der Gärtner-Meisterprüfungsordnung
(kundgemacht am 11.03.2004) - Druckfehlerberichtigung zur Gärtner-Meisterprüfungsordnung
(kundgemacht am 22.11.2004)
- Berichtigung der Gärtner-Meisterprüfungsordnung
Stand: 03.06.2024