Fahrzeugtechnik, Landesinnung
Erlass zur Sicherheit bei der Beförderung von Kindern
Gesetzliche Verpflichtungen zur Kindersicherung in Fahrzeugen
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Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wurde der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst.
Der Erlass GZ BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006 vom 10. Februar 2006 sowie der Erlass GZ BMVIT-179.716/0005-IV/ST4/2014 vom 4. April 2014 sind somit aufgehoben.
Der Inhalt des Erlasses vom 31.1.2018 umfasst:
- Gesetzliche Grundlage - § 106 KFG (Kraftfahrgesetz)
- Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen
- Ausnahmen
- Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen - § 1c KDV (Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung)
- ECE-Regelung Nr. 44
- ECE-Regelung Nr. 129
- Verhältnis ECE-Regelung Nr. 44 und ECE-Regelung Nr. 129
- Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
- Sanktionen
- Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
- Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sog. Quads
Stand: 26.02.2018