Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Erlass zur Sicherheit bei der Beförderung von Kindern

Gesetzliche Verpflichtungen zur Kindersicherung in Fahrzeugen 

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wurde der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst.

    Der Erlass GZ BMVIT-179.716/0001-II/ST4/2006 vom 10. Februar 2006 sowie der Erlass GZ BMVIT-179.716/0005-IV/ST4/2014 vom 4. April 2014 sind somit aufgehoben.

    Der Inhalt des Erlasses vom 31.1.2018 umfasst: 

    1. Gesetzliche Grundlage - § 106 KFG (Kraftfahrgesetz) 
    2. Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen 
    3. Ausnahmen 
    4. Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen - § 1c KDV (Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung)
    5. ECE-Regelung Nr. 44 
    6. ECE-Regelung Nr. 129 
    7. Verhältnis ECE-Regelung Nr. 44 und ECE-Regelung Nr. 129 
    8. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen 
    9. Sanktionen
    10. Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
    11. Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sog. Quads

    Stand: 26.02.2018

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