Elektronischer Fahrbefehl bei Nutzung von Probefahrtkennzeichen
Aufzeichnungspflicht: Bundesinnung Fahrzeugtechnik hat einheitlichen Fahrbefehl erarbeitet
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Die Aufzeichnungspflichten bei der Nutzung eines Probefahrtkennzeichens sorgen bei Zulassungsbesitzer und Exekutive immer wieder für Verwirrung. Welche Ausnahmen treffen zu und welcher Fahrbefehl muss dann ausfüllt und mitgeführt werden?
Diese Situation um die Auszeichnungspflicht sorgt immer wieder für teilweise unbegründete Strafbescheide in horrender Höhe. "Mir wurde von Strafen von bis zu 20.000 Euro berichtet" erklärt KommR Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechniker.
Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik hat deshalb einen
neuen, einheitlichen Fahrbefehl erarbeitet, der elektronisch vorgefertigt ist
und abgespeichert werden kann. "Auch wenn die Rechtslage im § 45 KFG anderes
vorschreibt empfehlen wir, dass Fahrtenbuch und den einheitlichen Fahrbefehl
immer vor Fahrtantritt auszufüllen und mit den blauen Kennzeichen mitzuführen",
empfiehlt Dipl.oec. Andreas Westermeyer von
der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker.
Stand: 17.01.2024