
Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen
Orientierungshilfe für den betrieblichen Alltag
Lesedauer: 1 Minute
Das auf die Möglichkeiten in der Praxis ausgerichtete Merkblatt wurde in Kooperation mit der EAK (Elektro-Altgeräte-Koordinierungsstelle), PV-Austria und Bundesinnung ausgearbeitet und bietet Mitgliedern eine gute Orientierungshilfe für den betrieblichen Alltag.
PV-Module fallen in den Geltungsbereich der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Sie gelten als Gewerbegeräte, auch wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. PV-Module unterliegen dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung”. Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PV Module zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/ Händler/befugte Gewerbetreibende (insb. Elektrotechniker), die aus dem Ausland PV Module beziehen und in Österreich vertreiben.