Freies Gewerbe Berufsfotograf
Keine Weitergeltung der Berufsfotografen-Verordnung und der Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die
Reglementierung des (ehemaligen) Handwerks "Berufsfotograf" aufgehoben (§ 94 Z 20,
VfGH G49/2013-7 vom 27.11.2013, Kundmachung im BGBl. I Nr. 212/2013 am
27.12.2013).
Das Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend vertritt betreffend die
Berufsfotografen-Verordnung, BGBl. II Nr. 45/2003 idF BGBl. II Nr. 345/2012,
sowie die Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung im Sinne der sogenannten
"Herzog-Mantel-Theorie" die Ansicht, dass diese beiden Verordnungen
mit der Kundmachung des VfGH-Erkenntnis im Bundesgesetzblatt, somit am 27.
Dezember 2013, ihre Rechtsgrundlage verloren haben und seit diesem Tag nicht
mehr dem Rechtsbestand angehören.
Selbst wenn man - entgegen der Ansicht des BMWFJ - das nicht so sehen wollte, dann wären die in Frage stehenden Verordnungen auf Grund des Wegfalls ihrer Rechtsgrundlage jedenfalls rechtswidrig geworden ("Invalidation").
Stand: 25.02.2016