Barrierefreiheitserklärung LOS | lehre.fördern-Online-Service
Lesedauer: 3 Minuten
Die Wirtschaftskammer Österreich ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: los.wko.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- PDF und andere Office Dokumente:
Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
- Es fehlt die Dokumentensprache (Erfolgskriterium 3.1.1).
- Beim Bypass Block fehlt der Ankerlink zur Navigation (Erfolgskriterium 2.4.1).
- Für folgende Inhalte sind die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt:
- Bei vielen Bildern fehlt der Alternativtext.
- Die Icons (z.B. Bearbeiten, Löschen, Sortieren …) sind als leere Links auf der Seite eingebunden und somit nicht für Screenreader zugänglich.
- Die Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) werden hier nicht vollständig erfüllt:
- Es gibt keine Headline 1.
- Die erforderliche Überschriften-Hierarchie kann nicht überall eingehalten werden.
- Es fehlt eine Auszeichnung mit Seitenbereichen (ARIA Landmarks), ein Bezeichnungstitel in den Fieldsets, es gibt leere Tabellenheader und Layout-Tabellen (Erfolgskriterium 1.3.1).
- Bei vielen Elementen ist der Kontrast nicht ausreichend (z.B. Meta- und Footernavigation, Breadcrumb, Buttons …). Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt.
- Fehlender Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7) führt bei folgenden Elementen zu erschwerter Bedienbarkeit mit der Tastatur:
- Logos, Box Rollenauswahl, Metanavigation,Breadcrumb-Links, Links im Content, Hauptmenüpunkte, Edit- und Löschen-Icons/-Funktionalität, Akkordeon-Ausklappfunktion, sekundäre Buttons, Footerlinks, Pagerlinks, Tabellensortierung
- Logos, Box Rollenauswahl, Metanavigation,Breadcrumb-Links, Links im Content, Hauptmenüpunkte, Edit- und Löschen-Icons/-Funktionalität, Akkordeon-Ausklappfunktion, sekundäre Buttons, Footerlinks, Pagerlinks, Tabellensortierung
- Bei manchen Seiten ist der Seitentitel nicht spezifisch (Erfolgskriterium 2.4.2).
- Bei den Such- und Eingabefeldern (Checkboxen, Selectfelder, Texteingabefelder, File-browser) fehlen die Labels (Erfolgskriterium 3.3.2).
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11..2021 erstellt.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.10.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
- Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at einfügen.
- Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
» Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.