Barrierefreiheitserklärung - Break Even Rechner

Lesedauer: 2 Minuten

03.10.2023

Die Wirtschaftskammer Österreich ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: apppool.wko.at/BreakEvenRechner/


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Kein Alternativtext bei Headerbild und keine Texte bei den Icons für Screenreader (WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt und 2.4.4 Linkzweck im Kontext).

  • Der Break-Even-Rechner ist mit Tastatur und Screenreader kaum benutzbar (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1). Folgende Funktionalitäten sind mit Tastatur nicht ansteuerbar:
    • Info-Overlay im Header und bei den Inputfeldern
    • Collapse bei „Detail einblenden“
    • „EPU Lohnnebenkostenförderung“
    • Mitarbeiter hinzufügen / Mitarbeiter 1
    • Alle Buttons (außer dem Feedback-Button) 
  • Es fehlen die Bypass Blocks (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1).

  • Bei verschiedenen Farbkombinationen (rot auf weiss und umgekehrt, rot auf grau, grau auf weiss und umgekehrt und grau auf hellgrau) ist der Kontrast nicht ausreichend. Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht erfüllt.

  • Bei allen Inputfeldern und Selects fehlen die Labels, in der Umfrage sind die Labels bei den Radiobuttons leer und es gibt leere Überschriften (WCAG Erfolgskriterium 2.4.6).

  • Der Keyboard-Fokus-Indikator ist bei den Options im Select nicht vorhanden und erschwert eine Bedienung mit der Tastatur (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.02.2021 erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.10.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at einfügen.
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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