Zündkabelsätze und andere Kabelsätze
Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
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Bei der einzureihenden Ware handelt es um eine Ware, die aus mehreren isolierten elektrischen Kupferdrähten in Form eines Drahtbündels besteht, speziell bestimmt für die Installation einer ortsfesten, sprachgesteuerten Freisprecheinrichtung mit Touchscreen (als „Car Kit“ bezeichnet) in einem Kraftfahrzeug.
Die Ware umfasst zwei Sicherungen und verschiedene Anschlussstücke, einschließlich Rundstecker. Die genaue Zusammensetzung der Ware (Anzahl der Drähte und spezifischen Anschlussstücke) ist vom jeweiligen Modell des Kraftfahrzeugs abhängig. Bei der Installation verbindet die Ware die vorhandene Verkabelung des Autoradiosystems mit dem „Car Kit“ (das den Betrieb eines über Bluetooth verbundenen Mobiltelefons ermöglicht). Dies ermöglicht die Übermittlung elektrischer Signale vom „Car Kit“ an das Autoradiosystem (auch die Stummschaltung anderer Töne bei Telefonaten) und bietet eine Stromversorgung.
Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8544 und 8544 30 00. Die Ware besteht aus Drähten der Position 8544 in Form eines Satzes (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8544 Absatz 8 letzter Satz). Die Ware ist außerdem speziell für die Installation in einem Kraftfahrzeug bestimmt und dient zur Herstellung einer Verbindung zwischen verschiedenen Geräten des Fahrzeugs sowie zur Leitung von Strom und elektrischen Signalen.
Die Ware weist daher die objektiven Beschaffenheitsmerkmale von „Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“ des KN-Codes 8544 30 00 auf. Eine Einreihung in die Unterposition 8544 42 als „andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen“ ist somit ausgeschlossen.
Die Einreihung der Ware erfolgt daher als Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art in den KN-Code 8544 30 00 (Durchführungsverordnung EU 2022/2076, Amtsblatt L 280/7 vom 25. Oktober 2022). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 3,7 %.