Wärmeunterbett
Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Lesedauer: 2 Minuten
Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603 . Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein.
Die Ware ist weder gepolstert noch gefüttert.
Sie ist mit einem integrierten elektrischen Heizeinsatz mit abtrennbarem 220-240-Volt-Netzteil und einem Schalter zum Einstellen verschiedener Heizstufen ausgestattet.
Die Ware dient zur Erwärmung des Bettes und wird zwischen die Matratze und das Bettlaken gelegt. Sie bedeckt nicht den Teil der Matratze, auf dem der Kopf einer Person zum Liegen kommen soll. Der Bedienungsanleitung zufolge ist sie waschbar, wenn das Netzteil abgenommen wird.
Die Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6307 , 6307 90 und 6307 90 98.
Die konfektionierte Spinnstoffware kann nicht als elektrische Maschine, elektrischer Apparat, elektrisches Gerät oder andere elektrotechnische Ware in Kapitel 85 eingereiht werden, da Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände mit elektrischer Heizvorrichtung nicht in dieses Kapitel gehören (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 85).
Eine Einreihung in den KN-Code 6301 10 00 als Decke mit elektrischer Heizvorrichtung ist ausgeschlossen, da die Ware nicht die typischen objektiven Merkmale einer Decke der Position 6301 aufweist, weil sie beispielsweise nicht dazu geeignet ist, dass eine Person sich in sie einwickelt oder mit ihr zudeckt, um sich zu wärmen.
Eine Einreihung in die Position 6302 als Bettwäsche ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Ware nicht die Merkmale von Bettwäsche (z. B. eines Bettlakens oder Matratzenschoners) aufweist, welche dazu dient, die Matratze, das Deckbett oder das Kopfkissen vor Gebrauchsspuren zu schützen. Obwohl die Ware dazu bestimmt ist, auf die Matratze aufgelegt zu werden, schützt sie nicht den Teil, auf dem der Kopf einer Person zum Liegen kommen soll. Ihre einzige Funktion besteht darin, das Bett zu erwärmen und es dadurch für den Nutzer angenehm zu machen.
Eine Einreihung in die Position 6304 als andere Ware zur Innenausstattung ist ausgeschlossen, da die Ware nicht die Merkmale einer Ware zur Innenausstattung der Position 6304 aufweist, weil sie etwa für einen Beobachter in einem Raum nicht sichtbar ist. Die Ware ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung in der räumlichen Umgebung nicht sichtbar, da sie von einem Bettlaken bedeckt ist.
Angesichts des allgemeinen Aussehens der Ware und des Materials der beiden äußeren Lagen, aus denen die Ware hergestellt ist (Vliesstoffe aus Chemiefasern der Position 5603 ), und aufgrund der Tatsache, dass die Ware nicht in eine spezifischere Position als die Position 6307 eingereiht werden kann, ist sie daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen.
Die Einreihung der Ware erfolgt daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 (Durchführungsverordnung EU 2022/1523 , Amtsblatt L 237/5 vom 14. September 2022). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,3 %.
Stand: 21.09.2022