Vereinigtes Königreich: Neue Elektronische Reisegenehmigung (ETA) für EU-Staatsangehörige ab 2025
EU-Staatsangehörige und visumfreie Drittstaatsangehörige (siehe hier) benötigen für die Einreise ins Vereinigte Königreich (VK) ab 2. April 2025 eine ‚Electronic Travel Authorisation‘ oder ‚ETA‘. Diese elektronische Reisegenehmigung muss von jeder Person einzeln beantragt werden und wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft.
Nach derzeitigem Stand kann die ETA ab 5.3.2025 über die UK ETA App beantragt werden und die Ausstellung kann bis zu 3 Arbeitstage dauern. Bei der Ausreise ist kein „Check Out“ notwendig. Die ETA kostet GBP 10,- und ist nicht refundierbar. Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab der Ausstellung und innerhalb dieses Zeitraums ist die mehrmalige Einreise (unter Beachtung der Einreisebestimmungen) möglich.
Wenn der Reisepass abläuft, muss eine neue ETA beantragt werden.
Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standard Visitor Visa beantragt werden. Es gibt kein Recht auf administrative Überprüfung oder Berufung einer Ablehnung. Visumpflichtige Drittstaatenangehörige (wie z.B. aus Bosnien-Herzegowina) benötigen nicht die ETA, sondern beantragen das jeweils notwendige Einreisevisum.
Ausnahmen
Britische und irische Staatsangehörige (einschließlich Doppelstaatsangehörige), Personen mit britischer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem vollständigen Visum für das Vereinigte Königreich benötigen keine ETA.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Leitfaden der britischen Regierung.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:
AußenwirtschaftsCenter London
T +44 20 7584 4411
Fordern Sie gerne unser kostenloses Merkblatt rund um die Einreisebestimmungen ins Vereinigte Königreich an! Auf Anfrage stellen wir auch gerne Kontakte zu auf Immigrationsfragen spezialisierte britische Rechtsanwaltskanzleien unseres Vertrauens zur Verfügung.
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