Stadtansicht Abu Dhabi: Panoramablick auf die modernen Wolkenkratzer am Wasser gelegen.
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Vereinigte Arabische Emirate: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 6 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

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Importbestimmungen

Die VAE haben ein liberales Außenhandelsregime und viele Produkte können ohne besondere Genehmigungen importiert werden. Es gibt aber auch Waren für die Einfuhrverbote (siehe unten Restriktionen) oder Genehmigungspflichten gelten.

Einige Produkte benötigen zum Import zusätzlich zu den allgemein üblichen Begleitpapieren auch eine Importgenehmigung. Diese ist in der Regel vom Importeur bei der zuständigen Behörde in den VAE zu beantragen. Folgende Produkte (kein Anspruch auf Vollständigkeit) sind u.a. importgenehmigungspflichtig:

  • Lebende Tiere (veterinärärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich)
  • Pflanzen (phytosanitäres Zeugnis erforderlich)
  • Dünger und Insektizide
  • Alkoholische Getränke
  • Nahrungsmittel (Gesundheitszeugnis und ggfs. Halal-Zertifikat erforderlich)
  • Kosmetik, Körperpflegeprodukte
  • Pharmazeutische Produkte und medizinische/chirurgische Instrumente und Apparate
  • Telekommunikationsausrüstung
  • Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
  • Kunstgegenstände, Antiquitäten

Zollbestimmungen

Für die Bestimmung des Einfuhrzolls ist der Zolltarif des Golfkooperationsrates (GCC) maßgeblich. Der aktuelle Zolltarif kann auf der Internetseite der Federal Customs Authority (FCA) der VAE abgerufen werden.

Der Einfuhrzoll beträgt im Allgemeinen 5 %. Für Alkoholika und für Tabakwaren beträgt der Einfuhrzoll 100 %. Als Basis für die Berechnung wird der CIF-Wert (cost, insurance, freight) der Importware herangezogen.

Die vorübergehende Einfuhr von Waren für eine Messe oder Ausstellung in die Vereinigten Arabischen Emirate kann mit einem Carnet ATA durchgeführt werden. Aufwändige Zollformalitäten und die Hinterlegung von Zollsicherheiten entfallen damit. Die Gültigkeit des Carnet ATA beträgt in den VAE sechs Monate und kann auf maximal ein Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Verwendungsfrist gestellt werden.

Das Carnet ATA kann in den VAE ausschließlich für Messe- und Ausstellungsgüter verwendet werden. Für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Warenmustern, Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken und Waren für sportliche Veranstaltungen ist bei der Einfuhr eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 5 % des CIF-Wertes der Ware zu hinterlegen. Dafür sind auch die allgemein für die Einfuhr erforderlichen Begleitpapiere vorzulegen.

Handelsabkommen

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind gemeinsam mit Saudi-Arabien, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman Mitglieder des Gulf Cooperation Council (GCC). Sukzessiv wurde hier eine Zollunion, der sogenannte Gulf Common Market, mit gemeinsamen Außenzoll (i.d.R. 5 %) geschaffen.

Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei.

Das GCC hat Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) und mit Singapur abgeschlossen.

Zwischen der EU und dem GCC besteht seit 1988 ein Kooperationsabkommen. Zum Abschluss eines Freihandelsabkommens ist es jedoch bisher noch nicht gekommen. Im Mai 2017 starteten die EU und der GCC einen offiziellen Dialog über Handels- und Investitionsfragen. Die Weltbank stuft die sechs GCC-Länder als einkommensstarke Volkswirtschaften ein. Daher genießen sie keinen präferenziellen Zugang zum EU-Markt im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU.

Zusammen mit den 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten die VAE 1997 auch den Vertrag über die Greater Arab Free Trade Area (GAFTA).

Seit Mitte 2021 verhandeln die VAE auch bilaterale Freihandelsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreements) mit Indien, Indonesien und Israel. Das Abkommen mit Indien ist am 1.5.2022 in Kraft getreten. Die beiden anderen Abkommen sind in der Ratifizierungsphase und werden voraussichtlich noch 2023 in Kraft treten. Weitere CEPA Abkommen sind mit Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika geplant. 

Sonstige Einfuhrabgaben 

Neben dem Einfuhrzoll und der Bearbeitungsgebühr werden beim Import auch die Einfuhrumsatzsteuer (VAT) in der Höhe von 5 % sowie eventuelle Verbrauchssteuern 
eingehoben. Die Höhe der Verbrauchssteuer (Excise Tax) beträgt für Softdrinks und zuckerhaltige Getränke 50 % für Energy Drinks 100 % sowie für Tabak, Tabakwaren und E-Zigaretten 200 %.

Um den zollfreien Import von Warenmuster von den Zollbehörden genehmigt zu bekommen, müssen die Güter mit einer Originalrechnung versandt werden, eine Proforma Rechnung genügt hier nicht. Für Muster, welche einen Warenwert von 1.000 AED (ca. 250 Euro) überschreiten, muss Zoll bezahlt werden. Falls die Warenmuster wieder ausgeführt werden, können sie im Wege einer vorübergehenden Einfuhr gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % des CIF-Wertes der Waren importiert werden.

E-Commerce 

Im Onlinehandel besteht eine Wertgrenze von 1.000 AED (ca. 250 EUR) bis zu der Kunden in den VAE Waren zollfrei im Ausland einkaufen können. Bei wertmäßig höheren Bestellungen hebt der zustellende Frächter den Zoll beim Kunden ein. Ist keine Rechnung beigelegt bemessen die Zollbehörden den zu zahlenden Betrag.

Paketversand 

Internationale Paketkarte und internationale Zolldeklaration (Englisch oder Arabisch); Höchstgewicht 30 kg.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Es bestehen keine besonderen Verpackungs- oder Markierungsvorschriften. Die Verpackung sollte praktischerweise den klimatischen Verhältnissen und der rücksichtslosen Transportbehandlung angepasst sein. Genaue Adressierung der Sendung ist notwendig, bei Dokumenten empfiehlt sich die Sendung an die Postfachnummer (P.O. Box) des Unternehmens zu adressieren und nicht an den Firmensitz; besonders bei Zustellung vom Hafen oder Flughafen per Lkw soll Name des Empfängers, Telefonnummer und genaue Adresse (und nicht nur Postfachnummer) leicht ersichtlich angegeben werden. In der Anschrift sollte nicht die Bezeichnung "Persian Gulf" sondern "Arabian Gulf" verwendet werden. Verpackungsaufschriften, vor allem Warnungen bezüglich Zerbrechlichkeit etc., sollten zweckmäßigerweise sowohl in Form von Symbolzeichen als auch in Arabisch angebracht werden.

Besondere Etikettierungsvorschriften bestehen für Nahrungsmittel. Alle Lebensmittel in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen auch in arabischer Sprache beschriftet sein. Die Beschriftung muss das Produktions- und Ablaufdatum, das Ursprungsland (Aufschrift ‘Made in EU’ genügt nicht) und die genaue Zusammensetzung der Zutaten in Arabisch enthalten. Eine Beschriftung auch in Englisch ist wegen des hohen Ausländeranteils sehr zu empfehlen. Produktions- und Ablaufdatum müssen direkt so auf der Verpackung angebracht werden, dass sie nicht ausgelöscht oder abgeändert werden können. Es gibt keine Vorschriften, über die Größe oder den Platz der Anbringung der Beschriftung. Viele Unternehmen bedienen sich zusätzlicher Aufkleber auf der Verpackung.

Begleitpapiere

  • Handelsfaktura inkl. Ursprungshinweis, vierfach
  • Konnossement, dreifach (englisch)
  • Packlisten mit Gewichtsangabe
  • Versicherungszertifikat
  • Ursprungszertifikat

Seit 1. Februar 2023 schreibt die VAE-Zollmitteilung 11/2022 vor, dass bei Einfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate ab einem Rechnungswert von AED 10.000 (ca. 2.500 EUR), die Vorlage einer attestierten Rechnung erforderlich ist. Dafür wurde das elektronische Attestierungssystem eDAS eingerichtet. Die notwendige Attestierung der Rechnung kann vom Exporteur, vom Logistikpartner oder vom Importeur bis max. 14 Tage nach der Einfuhr vorgenommen werden. Wir empfehlen daher in jedem Fall die Rücksprache mit dem Kunden in den VAE um sicherzustellen, dass dieser die Attestierung auch tatsächlich vornimmt bzw. vom Logistikpartner durchführen lässt.

Restriktionen

Einfuhrverbote gelten u.a. für (kein Anspruch auf Vollständigkeit): 

  • Rauschgift
  • Produkte, Publikationen und Kunstwerke, die in den VAE aus moralischer oder religiöser Sicht als anstößig empfunden werden
  • Geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • Glücksspielautomaten und –material,
  • Gefährliche Abfälle, radioaktiv belastete Produkte, ozonschädigende Substanzen, Asbest
  • Gebrauchte Fahrzeugreifen
  • Waren, die nicht den technischen Standards der VAE entsprechen

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Abu Dhabi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.06.2024