Handelsabkommen EU-Golfkooperationsrat (GKR)

Kooperationsabkommen sowie Freihandelsabkommen zwischen der EU und Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten

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Den aktuellen Rahmen für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der sechs Länder des GKR (Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und die Vereinigte Arabische Emirate) und der EU bildet das 1989 geschlossene Kooperationsabkommen.

Seit 1990 verhandelt die EU mit dem Golfkooperationsrat über ein Freihandelsabkommen.

Freihandelsabkommen

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen wurden 1990 offiziell begonnen und sofort wieder abgebrochen. Erst 1999, nach der Schaffung einer "GKR Zollunion" wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

2002 wurden die Verhandlungen mit einem neuen, breiteren Mandat, das den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen einschließt, erneut wiederbelebt.

Das Abkommen hat die progressive und gegenseitige Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen zum Ziel und soll ein vergleichbares Niveau der Marktzugangsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des "Standes der Entwicklung“ der einzelnen GKR-Staaten gewährleisten.

Die Verhandlungen betreffen unter anderem:

  • Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen
  • gemeinsame Regeln und Disziplinen für die Rechte am geistigen Eigentum
  • Wettbewerb
  • Streitbeilegung
  • Ursprungsregeln
  • Menschenrechte
  • illegale Einwanderung
  • Terrorismus

Die Verhandlungen wurden seitens des Golfkooperationsrates 2008 ausgesetzt.

Informelle Kontakte zwischen den Verhandlungsführern finden aber weiterhin statt, um eine Grundlage für einen Abschluss der Verhandlungen so bald wie möglich zu finden, aber bisher ohne Erfolg.

Kooperationsabkommen

1989 wurde das Kooperationsabkommen der EU mit dem Golfkooperationsrat (Bahrain, Katar, Königreich Saudi-Arabien, Kuwait, Sultanat Oman und die Vereinigte Arabische Emirate) und der EU geschlossen. 

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Bereiche

  • wirtschaftliche und technische Kooperation,
  • Energie,
  • Industrie,
  • Handel,
  • Dienstleistungen,
  • Landwirtschaft,
  • Fischerei,
  • Investitionen,
  • Wissenschaft,
  • Technik und
  • Umweltschutz.

Durch das Kooperationsabkommen wurden auch ein Gemeinsamer Rat sowie ein gemeinsamer Kooperationsausschuss eingerichtet. Des weiteren einigten sich die EU und der Golfkooperationsrat darauf in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zu treten.

Rechtsakte Kooperationsabkommen

  • Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und den Vertragsparteien der Charta des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (Vereinigte Arabische Emirate, Staat Bahrein, Königreich Saudi-Arabien, Sultanat Oman, Staat Katar und Staat Kuwait) andererseits (ABl. L 054 vom 25. Februar 1989)

Stand: 11.01.2022