Venedig verlangt auch 2025 Eintrittsgebühr von Tagestouristen
Ab dem 18.4.2025 in der Lagunenstadt gültig
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Italien Tourismus Know-How & InfrastrukturAb 18. April 2025 müssen Kurzbesucher:innen an bestimmten Tagen eine Eintrittsgebühr bezahlen, um Venedigs Altstadt besuchen zu können. Diese Maßnahme wurde mit Beschluss des Gemeinderats Venedigs vom 24. Oktober 2024 und mit dem Ziel eingeführt, Tageausflüge in die Altstadt zu beschränken und somit das Phänomen der massiven Touristenflut einzudämmen.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte der neuen Maßnahme:
Kalender 2025
Für das Jahr 2025 findet die Verpflichtung zur Eintrittsgebühr an folgenden Tagen von 8:30 bis 16:00 Uhr Anwendung:
- vom 18. April bis zum 4. Mai (Freitag - Sonntag)
- 9. – 11. Mai (Freitag - Sonntag)
- 16. – 18. Mai (Freitag - Sonntag)
- 23. – 25. Mai (Freitag - Sonntag)
- 30. Mai – 2. Juni (Freitag - Montag)
- 6. – 8. Juni (Freitag - Sonntag)
- 13. – 15. Juni (Freitag - Sonntag)
- 20. – 22. Juni (Freitag - Sonntag)
- 27. – 29. Juni (Freitag - Sonntag)
- 4. – 6. Juli (Freitag - Sonntag)
- 11. - 13. Juli (Freitag - Sonntag)
- 18. - 20. Juli (Freitag - Sonntag)
- 25. - 27. Juli (Freitag - Sonntag)
Höhe der Eintrittsgebühr
- € 5 pro Tag: für Personen, die die Gebühr bis einschließlich vier Tage vor dem Zugangstag bezahlen.
- € 10 pro Tag: für Personen, die die Gebühr nach dem viertletzten Tag vor dem Zugangstag bezahlen.
Es sind keine Ermäßigungen vorgesehen. Es wurde kein Höchstwert für die Anzahl der zugelassenen Touristen definiert.
Betroffene Gebiete
ausschließlich die Altstadt von Venedig (Venezia centro storico)
Ausgeschlossen sind die Laguneninseln wie der Lido von Venedig sowie die Durchreise über Orte wie den Bahnhof Santa Lucia (Hauptbahnhof), Piazzale Roma (Bus- und Tramterminal), die Insel Tronchetto (Parkhaus) oder die Stazione Marittima (Cruise Terminal).
Betroffene Personen
- Gelegentliche Besucher:innen, die:
- nicht im Gemeindegebiet übernachten
- an den oben angeführten Tagen nach Venedig reisen
- nicht in der Region Venetien wohnhaft sind
Ausnahmen 2025
- Kinder bis 14 Jahre
- Einwohner:innen in der Gemeinde Venedig
- Personen im Besitz einer Disability Card und deren Begleiter:in
- Strafverfolgungsbeamte im Dienst
- Folgende Personengruppen sind für das Jahr 2025 von der Gebührenpflicht befreit, müssen sich aber während der oben genannten Tagen zum Zwecke des Zugangs zur Altstadt registrieren:
- Arbeitnehmer:innen, die nur gelegentlich nach Venedig reisen sowie Studierende im Rahmen von Studienreisen
- Arbeitnehmer:innen und Studierende, die regelmäßig in der Altstadt arbeiten bzw. studieren
- Eigentümer:innen und Mieter:innen von Immobilien und deren Familienmitglieder
- Reisende mit mindestens einer gebuchten Übernachtung in der Gemeinde Venedig, welche die Ortstaxe bezahlen)
- Kurzzeiteinwohner:innen in der Gemeinde Venedig
- Einwohner:innen in der Region Venetien
- Pflegebedürftige ohne Disability Card und eventueller Begleiter:in
- Personen, die an Sportwettkämpfen in der Altstadt teilnehmen
- Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte der Einwohner:innen in der Altstadt bis zum 3. Grad
- Besucher des Salone Nautico (30.05.-02.06.) und Teilnehmer der Vogalonga (08.06.)
Registrierung und Zahlung
Die Zahlung der Eintrittsgebühr erfolgt entweder bei den Infoschaltern vor Ort oder online auf einem spezifischen, mehrsprachigen Portal.
Nach der Zahlung erhält man einen QR-Code als Eintrittsnachweis. Dasselbe Prozedere gilt für den Erhalt des Ausschluss- bzw. Befreiungsnachweises.
Der Nachweis (QR-Code) muss auf Anfrage der Kontrolldienste vorgelegt werden.
Sanktionen
- es sind Verwaltungsstrafen zwischen € 50 und € 300 (+ € 10 als Eintrittsgebühr) vorgesehen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite Venezia è Unica oder melden Sie sich gerne beim AußenwirtschafsBüro Padua.
Stand: 22.11.2024