![Detailaufnahme der linken Hände von 4 Personen, die zu vier Fäusten in der Bildmitte zusammentreffen, die Personen tragen Businesskleidung](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/166/3200/1800/oe/aussenwirtschaft/team-adobestock-studio-romantic-433011302.jpeg)
Serbien, Nordmazedonien und Albanien bilden seit 01.03.2024 einen gemeinsamen Arbeitsmarkt
Arbeitnehmer aus Serbien, Nordmazedonien und Albanien können ab 01.03.2024 - ohne ein umständliches Genehmigungsverfahren zur Beschaffung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung - in allen drei Ländern einer Arbeit nachgehen.
Auf diese Weise soll durch die OpenBalkan Inititative dem Arbeitskräftedefizit vor allem in Mangelberufen entgegengewirkt werden.
Ganz ohne Formalitäten geht es jedoch nicht: Die Bürger der drei Länder müssen durch Registrierung auf dem e-Governmentportal des Heimatlandes eine Identifizierungsnummer beantragen ( IDOB), um den Marktzugang in allen vier Ländern zu erlangen.
Der freie Marktzugang mit Hilfe der Identifizierungsnummer bezieht sich nicht auf den Arbeitsmarkt in der EU und ist nur für internationale und österreichsiche Niederlassungen in den Ländern Serbien, Nordmazedonien und Albanien von Vorteil.
Um in der EU tätig zu werden, benötigen Staatsbürger der oben angeführten Länder auch weiterhin eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).
Wir erwarten gerne Ihre Anfragen dazu per E-Mail an belgrad@wko.at
Stand: 04.03.2024