Blick auf die Skyline von Saudi Arabiens Hauptstadt Riyadh mit seinen modernen Wolkenkratzern und einer belebten Straße.
© wajdram | stock.adobe.com

Saudi-Arabien: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 2 Minuten

Reiseinformationen 

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.

Reiseinformationen finden Sie darüber hinaus im Länderreport Saudi Arabien.

Einreise 

Saudi-Arabien die Einreisebestimmungen für ausländische Touristen aus mittlerweile über 60 Staaten, darunter auch Österreich, liberalisiert und ein elektronisches Visabeantragungsverfahren eingeführt. Touristenvisa können für multiple Einreisen für eine Dauer von 90 Tagen pro Jahr auf der  eVisa platform beantragt werden. Visa-on-arrival ist ebenfalls möglich. Es ist strikt darauf zu achten, dass die Aufenthaltsdauer des Visums nicht überschritten wird. Andernfalls ist mit empfindlichen Geldstrafen und/bzw. Abschiebehaft zu rechnen. 

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet. 

Tradition und Geduld haben einen hohen Stellenwert. Saudische Gesprächspartner legen großen Wert auf Einhaltung ihrer Privatsphäre. Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, freizügigen Illustrierten und Zeitungen ist absolut verboten. Weiters ist die Einfuhr von Schweinefleisch und christlichen Symbolen (z.B. Kreuz) verboten.

Wenn Kaffee oder Tee angeboten wird, sollte man zumindest eine Tasse zu sich nehmen, wobei die Tasse üblicherweise nicht sofort abgestellt, sondern in der Hand gehalten wird.

Eine Einladung in das Haus des Geschäftspartners kann durchaus als Zeichen von Sympathie gewertet werden. Oftmals wird man dann zum Abendessen geladen. Man wartet, bis der Gastgeber den Platz zuweist. Das Abendessen erfolgt oft sehr spät (manchmal zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr). Nach der Mahlzeit erfolgt ein abrupter Aufbruch.

Feiertage und Geschäftszeiten 

In Saudi Arabien wird allgemein der islamische Kalender (auch Hijjrah-Kalender), der sich nach dem Mondjahr richtet und im Jahre 622 unserer Zeitrechnung (Flucht des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina) beginnt, angewendet. Das Kalenderjahr ist um elf Tage kürzer als unser Kalender. Im Zahlungsverkehr gilt jedoch der Gregorianische Kalender.

Feiertage 

Religiöse Feiertage können sich etwas verschieben.

Onlinekalender für Saudi-Arabien
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Geschäftszeiten

Freitag und Samstag sind Wochenende in Saudi Arabien.

Geschäfte: Sonntag bis Samstag von 10.00 bis 23.00 Uhr (Schließung während der Gebetszeiten)

Einkaufzentren: Sonntag bis Samstag von 10.00 bis 23.00 Uhr (Schließung während der Gebetszeiten)

Banken: Sonntag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr (Schließung während der Gebetszeiten)

Behörden: Sonntag bis Donnerstag von 9.00 bis 14.00 Uhr (Schließung während der Gebetszeiten) 

Sonstige Informationen 

Landessprache ist Arabisch, als Geschäftssprache ist Englisch üblich.

Stromspannung: 220 V aber 110 V ist weiterhin in Verwendung, englische Steckerform (Adapter für hiesige Mischungen ist zu empfehlen). 

Die restriktiven Bekleidungsvorschriften in der Öffentlichkeit wurden gelockert und das Tragen einer Abaya für Frauen ist optional; „Family Sections“ in Restaurants gehören der Vergangenheit an (bzw. sind nur mehr ganz selten zu finden); Frauen nehmen am Straßenverkehr und Arbeitsleben teil.

Sicherheit

Sicherheitsinformationen zu Saudi Arabien finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 21.05.2024