Radiator

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um einen Radiator mit Abmessungen von etwa 520 mm × 700 mm × 3 500 mm, bestehend (je nach Modell) aus 2 bis 32 flächig miteinander verschweißten rechteckigen Platten aus verzinktem Blech mit Rillenstruktur.

Er ist für die Montage auf einem Öltransformator bestimmt und dient der Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators. Durch Abführen überschüssiger Wärme an die Luft verhindert der Radiator ein Überhitzen des Transformators.

Der Radiator ist (oben) mit einem Einlassflansch und (unten) mit einem Auslassflansch versehen, die jeweils (mittels Schrauben und Dichtungen) an dem entsprechenden Auslass bzw. Einlass des Transformators angeschlossen werden.

Die Kühlung kann je nach den individuellen Anforderungen durch Kühlventilatoren (für einen schnelleren Luftstrom) und/oder Kühlpumpen (für eine schnellere Zirkulation des Öls) unterstützt werden. Die Ventilatoren bzw. Pumpen sind bei der Einfuhr nicht vorhanden.

Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8504 , 8504 90 und 8504 90 17.

Eine Einreihung in die Position 8419 als Apparat oder Vorrichtung zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge ist ausgeschlossen, da in diese Position keine Geräte gehören, die lediglich einen Wärmeaustausch mit der Umgebungsluft bewirken. Die überschüssige Wärme des durch den Radiator strömenden Isolieröls wird lediglich durch die Wände des Radiators an die Umgebungsluft abgegeben. (Siehe auch Avis zum Harmonisierten System zu Unterposition 8431.9 Nr. 2).

Aufgrund seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften, insbesondere der Bauweise, der Abmessungen und der Position des Ein- und des Auslasses, ist der Radiator ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung oder die Aufrechterhaltung der Betriebstemperatur von elektrischen Transformatoren der Position 8504 bestimmt. Der Radiator ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Transformators unerlässlich, da er dessen Überhitzung verhindert.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher als Radiator als anderes Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen in den KN-Code 8504 90 17 (Durchführungsverordnung EU 2023/2519  Amtsblatt Reihe L vom 30. Oktober 2023).

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt  0 %. 

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Stand: 16.11.2023

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