Rückenansicht mehrerer Fahrzeuge, die auf einer mehrspurigen Autobahn fahren
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Polen führt neue Meldepflichten für ausländische Güterverkehrsunternehmen ein

Beförderungen, die auf der Grundlage polnischer Genehmigungen durchgeführt werden, müssen über das System SENT (System für die elektronische Überwachung von Beförderungen) gemeldet werden

Lesedauer: 2 Minuten

Polen Logistik
30.10.2024

Das polnische Überwachungssystem SENT dient derzeit dazu, Transporte bestimmter Warenkategorien zu kontrollieren. In Kürze werden neue Verpflichtungen für Beförderer im Zusammenhang mit dem SENT-System eingeführt.

Güterverkehrsunternehmer mit Sitz außerhalb der EU und der EFTA bei der Durchführung eines grenzüberschreitenden Güterverkehrs oder einer Kabotage

  • aufgrund einer Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr;
  • aufgrund einer multilateralen ECMT-Genehmigung;
  • ohne Genehmigung – liberalisierter Verkehr auf der Grundlage bilateraler Verträge mit der Republik Polen oder Beförderungen, die keiner Genehmigung bedürfen, wie z.B. im Rahmen des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union vom 29. Juni 2022 über den Güterkraftverkehr;
  • auf der Grundlage einer Genehmigung zur Durchführung von Kabotage, die durch von der polnischen Hauptinspektion für den Straßenverkehr erteilt wurde,

sind verpflichtet, den Transport auf dem polnischen Gebiet über das SENT-System zu melden. Diese Verpflichtung muss vor dem Beginn des Transports auf dem Gebiet der Republik Polen erfüllt werden. Infolge der Meldung bekommt das Unternehmen eine Referenznummer, die 10 Tage lang gültig ist.

De Pflicht zur Meldung von Gütertransporten auf der Straße im SENT-System wird für Güterkraftverkehrsunternehmer, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA niedergelassen sind, am 1. November 2024 eingeführt.

Ab dem 1. Jänner 2025 werden von dieser Regelung auch Beförderer aus allen EU- und EFTA Mitgliedsstaaten betroffen, die auf dem Gebiet Polens Straßentransporte in ein Nicht-EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land auf der Grundlage einer Genehmigung durchführen, die nach den Bestimmungen eines internationalen Abkommens zwischen Polen und diesem Land erforderlich ist.

Anbei finden Sie englischsprachige Informationen zur Durchführung einer Meldung im SENT-System, die wir vom polnischen Infrastrukturministerium erhalten haben.

Es ist anzumerken, dass während des gesamten Transportvorgangs, das Unternehmen sicherstellen muss, dass die Live-Ortungsdaten des Fahrzeugs über ein GPS-Gerät oder über eine App übertragen werden. Für die Übertragung der Ortungsdaten an das SENT-System gibt es folgende Möglichkeiten:

Die oben genannten Optionen werden bereits für die Übertragung von Ortungsdaten zur Mauterhebung im Rahmen des e-Toll-Systems verwendet. Die Verwendung von OBU, ZSL und der App ist in das SENT-System integriert, so dass es möglich ist, die Ortungsdaten gleichzeitig für die Mauterhebung und die Beförderung von Gütern im Rahmen des SENT-Systems zu übertragen.

Im Falle eines Transports muss in der SENT-Meldung die Nummer des Geräts/der App angegeben werden, das/die für die Übermittlung der Ortungsdaten verwendet wird.

Sollten Sie Fragen zum neuen SENT-System oder ähnlichen Sachverhalten haben, berät Sie das AußenwirtschaftsCenter Warschau gerne.

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