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Verpflichtende online Veröffentlichung der Preise in Nordmazedonien

Supermärkte und Apotheken müssen ab 18.04.2025 die Preise online veröffentlichen

Lesedauer: 1 Minute

Nordmazedonien
16.04.2025

Inhaltsverzeichnis

    Ab den 18.04.2025 sind alle Supermärkte, Apotheken und Elektrofachgeschäfte verpflichtet, die Preise aller Produkte transparent auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

    Im Anschluss an die jüngsten Gesetzesänderungen hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu Beginn dieses Monats ein entsprechendes Regelwerk entworfen.

    Händler sind verpflichtet, bei der Preisveröffentlichung folgende Angaben zu machen: die Bezeichnung der Ware, den Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer, den Einzelpreis pro Kilogramm, Liter oder Meter, eine Beschreibung des Produkts, die Verfügbarkeit in der jeweiligen Verkaufseinrichtung sowie den regulären Preis inklusive Mehrwertsteuer. Im Falle eines Rabatts sind zusätzlich der ermäßigte Preis und die Dauer der Aktion anzugeben.

    Preisaktualisierungen müssen an jedem Werktag bis spätestens 10:00 Uhr vorgenommen werden, um den Verbrauchern einen Echtzeit-Preisvergleich zu ermöglichen.

    Diese Maßnahme soll den Wettbewerb fördern und langfristig zu sinkenden Preisen führen.

    Wir erwarten gerne Ihre Anfragen per E-Mail an Skopje@wko.at

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