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Juni-Newsletter 2024: Das tut sich in Neuseeland

Weiterführende Infos und News zum Geschehen in Neuseeland

Lesedauer: 3 Minuten

Neuseeland
31.05.2024

Neuseeländisches Budget 2024/25: Von Steuersenkungen bis zu Gesundheit und Bildung

Die Steuersenkungen sollen Haushalten mit einem Einkommen von mehr als AUD 14.000 Einsparungen bringen. Das Gesundheitswesen erhält über einen Zeitraum von vier Jahren NZD 8,15 Mrd., um den Kostendruck zu reduzieren und Krankenhausdienste, Primärversorgung und Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu finanzieren. NZD 3 Mrd. gehen an das Bildungswesen für neue Schulen, die Förderung der Alphabetisierung und gesundes Schulessen. Die Mittel für die Polizei in Höhe von NZD 651 Mio. über vier Jahre konzentrieren sich auf die Erhöhung der Zahl der Polizist:innen und deren Ausrüstung. Zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung sieht das Budget zusätzliche Mittel in Höhe von NZD 1,1 Mrd. über fünf Jahren vor und stellt, trotz der Kürzungen im Ministry of Māori Development, eine langfristige Unterstützung des Kapa-Haka-Festivals mit NZD 48,7 Mio. bereit. Das Budget wird jedoch um fast NZD 6 Mrd. gekürzt, wobei NZD 3,7 Mrd. für Steuersenkungen verwendet werden sollen. Das Budget sieht finanzielle Mittel für Klimaschutzmaßnahmen vor, um die Emissionsreduktionsziele – CO₂-Neutralität bis 2050 – zu erreichen und sich auf schwerere Unwetter vorzubereiten. Darunter fallen Ausgaben zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs, Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Hochwasserschutzbauten.

Erstes Wasserstoff-Tankstellennetz eröffnet in Neuseeland

Das Wasserstoffunternehmen Hiringa Energy eröffnete zusammen mit der Waitomo Group und TR Group das erste emissionsfreie grüne Wasserstoff-Tankstellennetz „Hiringa Refuelling New Zealand“. Insgesamt wurden drei Standorte eröffnet, wobei ein weiterer bereits in der Planung ist. Die Standorte sind strategisch so gewählt, um 95 % der stark befahrenen Strecken zu bedienen und befinden sich zwischen Auckland, Hamilton und Tauranga. Die Tankstellen werden mit erneuerbarer Energie betrieben und sind mit modernster Technik ausgestattet. Wasserstoffbetriebene Schwerlastfahrzeuge wie Lkws und Busse können nun in 10 bis 20 Minuten mit grünem Wasserstoff betankt werden. Da derzeit ca. 90 % der Güter über die Straßen von Neuseeland transportiert werden, ist die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs auch ein weiterer Schritt, um bis 2050 keine CO2-Emissionen mehr zu verursachen.

Ausländische Unternehmen können sich in Neuseeland gezahlte GST erstatten lassen

Die neuseeländische „Goods and Services Tax“ („GST“) ist vergleichbar mit der österreichischen Umsatzsteuer. Im Ausland ansässige Unternehmen, die in Neuseeland Leistungen erhalten, haben die Möglichkeit, sich die in Neuseeland gezahlte GST von 15 % erstattet zu bekommen. Als gebietsfremdes Unternehmen, das in Neuseeland keine steuerpflichtigen Leistungen erbringt, können Sie sich - sofern Sie dazu berechtigt sind - für die GST registrieren und die auf Ihre neuseeländischen Geschäftsausgaben erhobene Verbrauchssteuern (GST) zurückfordern. Um Anspruch auf eine Erstattung der gezahlten GST zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der GST-Rückerstattungsanspruch in Ihrem ersten Antrag muss eine Antragsgrenze von NZD 500 überschreiten.
  2. Sie müssen einen Nachweis einer Registrierung zur Umsatzsteuer aus Ihrem Ansässigkeitsstaat vorlegen. Gegebenenfalls müssen Sie den Nachweis des Gesamtumsatzes Ihres Unternehmens vorlegen, sofern im Ansässigkeitsstaat keine Verpflichtung zur Registrierung zur Umsatzsteuer besteht, Ihr Umsatz in einer 12 Monats-Periode jedoch die NZD 60,000 (Kleinunternehmer-Regelung) Neuseelands überschreitet.
  3. Eine Erstattung ist nur möglich,
    1. Sofern Ihr gebietsfremdes Unternehmen in Neuseeland keine steuerpflichtigen sonstigen Leistungen (end-user in Neuseeland); und
    2. Sofern Ihr gebietsfremdes Unternehmen keine Leistungen oder Lieferungen innerhalb Neuseelands erbringt und dies auch nicht beabsichtigt. (einschließlich sonstiger Leistungen/Lieferungen, welche nach der hiesigen Kleinunternehmer-Regelung nicht der GST-Besteuerung unterliegen); und 
    3. Ihr Unternehmen nicht Mitglied in einer Unternehmensgruppe ist, die in Neuseeland steuerpflichtige sonstige Leistungen oder Lieferung erbringt.

Sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sich zur GST registrieren. Hierzu müssen Sie das Registrierungsformular IR564 ausfüllen, die geforderten Nachweise anhängen und diese Registrierung an das IRD elektronisch weiterleiten. Nach der erfolgreichen Registrierung können die Anträge auf Erstattung (GST-Return) in einem monatlichen, 2-monatlichen oder 6-monatlichen Voranmeldungszeitraum elektronisch eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die in Neuseeland entstandene Kosten nach dem Zahlungsprinzip dem GST-Anmeldungszeitraum zugeordnet werden. Sollten Sie in Ihrem Ansässigkeitsstaat sowohl steuerbare als auch nicht steuerbare Lieferungen und Leistungen im Sinne der Verbrauchssteuern erbringen, so muss der neuseeländische Anspruch auf Erstattung dementsprechend aufgeteilt werden.

Bei Fragen wenden Sie dich direkt an das Inland Revenue Department (IRD) per E-Mail an 54bnon-res@ird.govt.nz. Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsanweisung der neuseeländischen Steuerverwaltung sowie in der IDR Guidance.

Informationen zur Verfügung gestellt von Dr. Peter Loerscher, Steuerberater bei Peter Loerscher International Tax Limited