Gestapelte rosa Kerzen
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Antidumpingverfahren: Kerzen (Lichten) und dergleichen

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 1 Minute

Produkt

Kerzen (Lichte) und dergleichen

Land

China

KN-Code

3406 00 00

Kläger

EU-Hersteller auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion fallen


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung C/2024/7459 vom 19. Dezember 2024


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im November 2024 erhielt die Europäische Kommission von EU-Hersteller auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion fallen einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kerzen (Lichte) und dergleichen. Die Ware, mit Ursprung China, ist derzeit unter dem KN-Code 3406 00 00 eingereiht.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/7459 (Amtsblatt C vom 19. Dezember 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kerzen mit Ursprung China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adresse

Die Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen, um die letztendlich zu treffende Entscheidung über die Erhebung von Zöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu erleichtern. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung China wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.

Stand: 19.12.2024

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