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Kanada: Verpflichtende Registrierung im CARM Client Portal für österreichische Importeure nach Kanada

Wichtige Informationen zur Hinterlegung der finanziellen Sicherheit im RPP-Programm bis zum 20. Mai 2025

Lesedauer: 2 Minuten

Kanada
27.03.2025

Sämtliche Importvorgänge in Kanada sind seit 21. Oktober 2024 einheitlich über das CARM Client Portal zu erfassen.

Betroffen sind all jene österreichischen Unternehmen, die Waren nach Kanada importieren und dabei Zollformalitäten (Zollabfertigung und andere damit verbundene Importanforderungen) selbst erledigen. Entscheidend ist, ob mit der Canada Border Services Agency (CBSA) interagiert wird. Wenn ja, so ist die Registrierung zwingend notwendig. Unerheblich ist, ob Waren lediglich gelegentlich importiert werden.

Dies betrifft zusätzlich Importeure, die nicht in Kanada ansässig sind und als „Non-Resident Importers (NRIs)“ bezeichnet werden. Auch diese müssen sich verpflichtend im CARM Client Portal registrieren, um eine Vereinfachung der Erhebung von Zöllen und Steuern für Importwaren zu erreichen.

Melden Sie sich für das 30-minütge Webinar zur Registrierung im CARM Portal am 8. April um 19:00 MEZ an.

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Release Prior to Payment (RPP) Programm

Im Zuge von CARM wurden bedeutende Änderungen am „Release Prior to Payment“ (RPP) Programm vorgenommen. Dieses Programm ermöglicht es Importeuren, Waren vor der endgültigen Abrechnung und Zahlung von Zöllen und Steuern freizugeben. Mit der Einführung von CARM sind Importeure nun verpflichtet, eigene finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen, da sie nicht mehr die Sicherheiten ihrer Zollagenten nutzen können.

Melden Sie sich für das 30-minütige Webinar über das RPP an :

Optionen zur Hinterlegung finanzieller Sicherheiten:

  • Schriftliche Sicherheitsvereinbarung: Diese muss 50% des höchsten monatlichen Forderungsbestands (inklusive GST) abdecken, mit einer Mindesthöhe von 5.000 CAD pro Importprogramm (RM).​
  • Kautionshinterlegung: Diese muss 100% des höchsten monatlichen Forderungsbestands (inklusive GST) abdecken.​

Es wurde eine Übergangsfrist von 180 Tagen eingeräumt, die am 20. Mai 2025 endet. Bis zu diesem Datum müssen Importeure ihre finanzielle Sicherheit im CARM-System hinterlegt haben, um weiterhin vom RPP-Programm profitieren zu können. 

Empfehlungen für Importeure:

  • Registrierung im CARM Client Portal: Importeure sollten sich umgehend im CARM Client Portal registrieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.​
  • Ermittlung des Sicherungsbedarfs: Analysieren Sie Ihren höchsten monatlichen Forderungsbestand der letzten 12 Monate, um den erforderlichen Sicherungsbetrag zu bestimmen.​
  • Auswahl der Sicherungsoption: Entscheiden Sie, ob Sie eine schriftliche Sicherheitsvereinbarung oder eine Kautionshinterlegung bevorzugen, und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um diese im CARM-System zu hinterlegen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Memoranden: 

Unterstützung und Ressourcen: Bei Fragen oder Problemen können Sie das CARM Client Support Helpdesk kontaktieren. Zudem stellt die CBSA verschiedene Hilfsressourcen und Anleitungen zur Verfügung, um Sie durch den Registrierungs- und Implementierungsprozess zu führen.​

Melden Sie sich zum Webinar mit allgemeinen Informationen zu CARM am 22. April um 17:00 MEZ an.

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