Unternehmens-Compliance in Italien
Ethik, Legalität und soziale Verantwortung – grundlegende Elemente für nachhaltigen Erfolg auf dem italienischen Markt
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ItalienIn Italien ist die Unternehmens-Compliance ein wesentliches Element für die verantwortungsvolle Führung von Unternehmen, sei es nationale oder ausländische. Sie ist viel strenger als die österreichische.
Dieser Artikel wurde mit freundlicher Unterstützung unserer Vertrauenskanzlei für Unternehmensstrafrecht Rechtsanwalt für Strafrecht in Italien | Kanzlei Bergaglio | Mailand verfasst, die Ihnen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung steht.
Legislativdekret 231/2001: Grundlage der Unternehmensverantwortung
Das Legislativdekret 231/2001 hat die administrative (tatsächlich strafrechtliche) Verantwortung von Unternehmen für bestimmte Straftaten eingeführt, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil von Führungskräften oder untergeordneten Personen begangen wurden. Das bedeutet, dass Unternehmen direkt für strafrechtliche Vergehen sanktioniert werden können, die von Individuen begangen wurden, die im Namen des Unternehmens handeln. Ob es einem gefällt oder nicht, es handelt sich um eine Form der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, so dass im Rahmen eines Strafverfahrens (wegen Korruption, Steuervergehen, Arbeitsunfällen usw.) sowohl natürliche Personen als auch das Unternehmen vor Gericht gestellt werden können, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen auf der Ebene von Verbotsmaßnahmen und Reputation.
Verbindlichkeit für ausländische Unternehmen
Das Legislativdekret 231/2001 ist auch für ausländische Unternehmen verbindlich, die auf italienischem Gebiet tätig sind. Diese Unternehmen sind verpflichtet, sich an die italienischen Vorschriften anzupassen, indem sie Organisations- und Managementmodelle einführen, die geeignet sind, die Begehung der im Dekret vorgesehenen Straftaten zu verhindern. Die Einführung solcher Modelle, die nicht obligatorisch ist, schützt das Unternehmen nicht nur rechtlich, sondern trägt auch dazu bei, eine ethische und gesetzeskonforme Unternehmenskultur zu festigen.
Verbindung zur Arbeitssicherheit: Artikel 30 des Legislativdekrets 81/2008
Die enge Verbindung zwischen dem Legislativdekret 231/2001 und der Arbeitssicherheit wird durch Artikel 30 des Legislativdekrets 81/2008, bekannt als Einheitstext über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, bestätigt. Dieser Artikel definiert die Kriterien für die Einführung von Organisations- und Managementmodellen, die geeignet sind, Straftaten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verhindern. Praktisch bedeutet dies, dass ein Unternehmen, wenn es solche Modelle effektiv einführt und umsetzt, von der administrativen Verantwortung befreit werden kann, falls Straftaten unter Verletzung der Sicherheitsvorschriften begangen werden.
Strenge der italienischen Gesetzgebung
Die Strenge der italienischen Gesetzgebung zeigt sich in den vorgesehenen Sanktionen. Unternehmen können mit hohen Geldstrafen, Verbotsmaßnahmen wie dem Verbot, mit der öffentlichen Verwaltung zu kontrahieren, der Aussetzung oder dem Widerruf von Lizenzen und Konzessionen bis hin zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten konfrontiert werden. Darüber hinaus können Führungskräfte und gesetzliche Vertreter persönlich strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, mit Konsequenzen, die von Geldstrafen bis zur Haft reichen.
Anforderungen an Unternehmen
Für Unternehmen ist die Anpassung an diese Vorschriften entscheidend. Dies beinhaltet die Implementierung eines Compliance-Management-Systems, das Folgendes umfasst:
- Ethische Kodizes: Dokumente, die die Prinzipien und Werte des Unternehmens festlegen.
- Organisatorische Unternehmensmodelle.
- Interne Verfahren: betriebsregeln, die die täglichen Aktivitäten im Einklang mit den Vorschriften leiten.
- Mitarbeiterschulung: Bildungsprogramme, um Mitarbeiter für Risiken und Verantwortlichkeiten zu sensibilisieren.
- Kontroll- und Überwachungssysteme: Instrumente zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und zur frühzeitigen Erkennung eventueller Kritikalitäten.
Wenn dies für italienische Unternehmen bedeutet, sich an eine seit langem in Kraft getretene Gesetzgebung anzupassen, bedeutet es für ausländische Unternehmen, in das Verständnis der Besonderheiten des italienischen Rechtskontextes zu investieren und ihre Praktiken entsprechend anzupassen. Das Unterlassen kann nicht nur rechtliche Sanktionen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen.
Fazit
Abschließend erfordert die Unternehmens-Compliance in Italien, geleitet vom Legislativdekret 231/2001 und integriert durch Artikel 30 des Legislativdekrets 81/2008, einen proaktiven und integrierten Ansatz seitens der Unternehmen. Die Strenge der italienischen Gesetzgebung unterstreicht die Bedeutung der Prävention von Straftaten und des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unternehmen sind aufgerufen, eine Organisationskultur zu fördern, die auf Ethik, Legalität und sozialer Verantwortung basiert – grundlegende Elemente für nachhaltigen Erfolg auf dem italienischen Markt.
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Stand: 29.11.2024