Luftaufnahme von Dublin mit Blick auf den Hafen und moderne Gebäude, im Hintergrund sieht man das Meer und Wolken am Himmel
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Irland: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Die Einfuhr von Waren aus der EU ist somit weitgehend liberalisiert, d.h. es ist lediglich eine Importerklärung nötig.

Zollbestimmungen

Wenn Waren, die sich in Österreich im zollrechtlich freien Verkehr befinden, nach Irland versandt werden, gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Neben umsatzsteuerrechtlichen Meldepflichten sind der innergemeinschaftliche Versand und Erwerb monatlich statistisch zu melden.

Transport nach Irland über UK

Bei Lieferungen über die sogenannte UK Landbrücke nach Irland sind seit dem Brexit zusätzliche zolltechnische Bestimmungen einzuhalten (Ausgangsanmeldung und Versandanmeldung in das NCTS-IT-System | Versandbegleitdokumente (Transit Accompanying Document - TAD) & Versandbezugsnummer (Movement Reference Number - MRN)). Um diesen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und einen reibungslosen Transport nach Irland zu garantieren, haben die meisten österreichischen Unternehmen auf Lieferungen über den Seeweg nach Irland umgestellt. Das AußenwirtschaftsCenter Dublin stellt Ihnen gerne die Kontaktdaten von spezialisierten Irland-Logistikern zur Verfügung.

Sonstige Einfuhrabgaben

Für Warenimporte aus der EU fallen keine Zollabgaben an. Beim Versand von Alkohol- und Tabakwaren müssen irische Konsumenten eine vom Produkt abhängige Verbrauchssteuer abzuführen. Der Betrag muss vor dem Import bei der zuständigen Zollbehörde bezahlt werden. Beachten Sie, dass die irischen Zollbehörden seit kurzem sogar die Verbrauchersteuern inklusive Verwaltungsstrafe auf einzelne versandte und nicht angemeldete Weinflaschen einheben.

Muster

Muster können abgabenfrei eingeführt werden.

E-Commerce

Irland hat die E-Commerce Richtlinie 2000/31/EG in nationales Recht übernommen. 2021 erfolgte für den Versandhandel innerhalb der EU eine grundlegende Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip. Seitdem sind innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern. Sollten österreichische Unternehmen jetzt ihre Waren irischen Konsumenten anbieten wollen, sind diese mit der irischen Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes für einzelne Produkte kann auf der Seite der irischen Finanzverwaltung (Revenue) abgefragt werden.

Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat abgewickelt werden.

Paketversand

Pakete für den Standardversand dürfen bis zu max. 20kg wiegen. Bei internationalen Versendungen muss eine Erklärung zur Flugsicherheit angefügt werden.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Auch in Irland ist die EG-Verpackungsrichtlinie 94/62 in Kraft getreten. Jedes Unternehmen ist für die Entsorgung der Verpackungen verantwortlich, die von diesem in den Verkehr gebracht werden.

Heu, Stroh und Torfmoos-Streu sind als Verpackungsmaterial verboten. Als Heu gelten auch folgende Materialien: Gras, Moos, Binsen, Farn, Reet, Heide, Luzernen-Mehl und Oberflächen-Erde, die Graswurzeln und andere kleinere Pflanzen jeglicher Art enthält.

Es bestehen keine Sondervorschriften für die Markierung. Die Ursprungsbezeichnung muss auf Waren angebracht werden, die ebenso irischen Ursprungs sein könnten. Mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden müssen u.a. Haushaltsgeräte, Teppiche, Strickerzeugnisse u.Ä., Strumpfwaren, Schuhe und Kekse.

Für gefährliche Stoffe und Produkte gelten besondere Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung, wonach u.a. die Kennzeichnung in der Sprache des Einfuhrlandes verlangt werden kann.

Begleitpapiere

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (UID in Österreich) - und des Käufers (Value added tax identification no. - VAT oder CBL in Irland; Folgende Formate sind in Irland möglich: 1234567X, 1X23456X, 1234567XX) in der Faktura erforderlich. Zusätzlich ist ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung anzuführen. Die Rechnung muss außerdem eine genaue Warenbezeichnung und alle handelsüblichen Angaben enthalten.

Ursprungszeugnisse sind in der Regel für EU-Ursprungswaren sowie für Waren, die sich in der EU im zollrechtlich freien Verkehr befinden (= bereits verzollte Waren) nicht erforderlich. Für Re-Exporte können jedoch Ursprungszeugnisse in einfacher Ausfertigung verlangt werden. Für unverzollte Drittlandswaren sind Ursprungszeugnisse generell nicht vorgeschrieben, können aber in Einzelfällen verlangt werden (einfache Ausfertigung). Unterliegt die Ware einer Importbeschränkung, ist ein Ursprungszeugnis unbedingt nötig.

Restriktionen

Für die Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen ist eine Importgenehmigung vom Department of Agriculture, Veterinary Section (irisches Landwirtschaftsministerium) einzuholen. Die Einfuhr von frischem Fleisch, hitzebehandelten Fleischprodukten, Fleisch in Dosen und von Molkereiprodukten für Handelszwecke ist gestattet, sofern die Erzeugnisse von EU-approbierten Verarbeitungsbetrieben stammen.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Dublin hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 25.10.2023