Irak: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 5 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Amman die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Ausländische Arbeitnehmer dürfen im Irak lediglich mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Diese kann vom Arbeitgeber beantragt werden.
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist zunächst die Zustimmung des Arbeitsministeriums erforderlich. Vor der Einreise in den Irak muss ein ausländischer Arbeitnehmer die erforderlichen Dokumente an das irakische Arbeitsministerium übermitteln, um dessen Genehmigung einzuholen. Diesen Dokumenten muss eine Vollmacht beigefügt werden. Gemäß irakischer Gesetzgebung darf der Anteil ausländischer Mitarbeiter 50 Prozent der Gesamtbelegschaft von Kapitalgesellschaften nicht übersteigen.
Wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, erteilt das Arbeitsministerium die erforderliche Genehmigung. Anschließend wendet sich der zuständige Rechtsanwalt an die Direktion für Aufenthaltsangelegenheiten, um das Visum für den Arbeitnehmer zu erhalten, das ihm die Einreise in den Irak ermöglicht.
Nach der Einreise des ausländischen Arbeitnehmers wendet sich der zuständige Anwalt innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Einreise an das Arbeitsministerium, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis ist gemäß den geltenden Vorschriften auf ein Jahr begrenzt und muss auf Antrag des Arbeitgebers mindestens einen Monat vor Ablauf der Arbeitserlaubnis jährlich verlängert werden.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die wichtigste Quelle des Steuerrechts im Irak ist das Bundeseinkommenssteuergesetz (Federal Income Tax Law).
Die irakische Steuerbehörde, General Commission for Taxes "GCT" hat zwei Hauptabteilungen: 1. Corporate Devision, welche sich mit den irakischen Unternehmen befasst und das Large Taxpayer Department "LTD", welches für ausländische Unternehmen zuständig ist.
Die Steuerbehörde in der Region Kurdistan ist das Income Tax Directorate "ITD".
Alle aus dem Irak stammenden Einkünfte sind im Irak steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers.
Das effektive Körperschaftssteuersystem im Irak für juristische Personen (mit Ausnahme von Personengesellschaften) basiert auf einem gesetzlichen Steuersatz von 15 % für alle Einkommensstufen, wobei es keine progressive Steuersatztabelle gibt.
Darüber hinaus wendet die General Commission for Taxes (GCT) den "deemed approach" an, indem sie einen bestimmten Satz auf die gesamten gemeldeten Einnahmen anwendet. Es ist zu beachten, dass die GCT den höchsten Steuersatz auf die gemeldeten Einnahmen oder die 15 % (35 % für die Öl- und Gasindustrie) des gemeldeten Gewinns/steuerpflichtigen Gewinns anwendet.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Die Regionalregierung der Region Kurdistan versucht den privaten Sektor zu fördern. Firmengründungen, auch für ausländische Staatsangehörige, sind ohne viel Bürokratie und ohne großen Kostenaufwand möglich. Firmen in der Region Kurdistan können zu 100 % in ausländischem Besitz sein. Wir empfehlen erfahrene lokale Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder einen erfahrenen Partner für Ihre Firmengründung zu konsultieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche.
Im Zentralirak müssen Sie mit langen Bearbeitungszeiten für eine Firmengründung rechnen. Im Allgemeinen ist es einfacher eine Zweigniederlassung zu registrieren. Diese kann entweder als Branch Office oder als Representation-Office gegründet werden. Ersteres darf aktiv Geschäfte betreiben; ein Representation-Office ist auf Marketing-Aufgaben beschränkt.
Die Registrierung eines Branch-Office kostet ca USD 8.000 bis 10.000 und dauert zwischen drei und sieben Wochen nach Einreichung der Unterlagen beim Handelsministerium für Handel. Das Registrieren eines Repräsentationsbüros kostet etwa USD 7.500 und dauert rund drei bis sechs Wochen nach Einreichung der Unterlagen. Sie benötigen diverse übersetzte und beglaubigte österreichische Unterlagen für diesen Vorgang. Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen nötigen Schritten. Die Gründung einer GmbH (LLC) im Irak ist deutlich komplizierter.
Das derzeit im Irak gültige Investitionsrecht wurde im Jahr 2003 erlassen und danach mehrfach angepasst, zuletzt im Jahr 2010. Laut Gesetzestext sollen Investorinnen und Investoren weitreichende Vorteile zukommen:
- Gleichbehandlung mit irakischen Staatsangehörigen
- Grunderwerbsfreiheit, allerdings nur mit Zustimmung der Investment Commission
- Rückführung von Kapital und Profiten
- Das Recht sich an Unternehmen, die an der Iraker Börse gehandelt werden, zu beteiligen
- Das Recht Grundstücke bis zu 50 Jahre lang zu mieten
- Das Recht ein Bankkonto im Irak zu eröffnen
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Das irakische Gesellschaftsrecht „Company Law No. 21 of 1997“ gilt für lokale Unternehmen, während die „Regulations No. (5) of 1989“ für Zweigstellen und Büros ausländischer Unternehmen gilt.
Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen:
Eine ausländische Muttergesellschaft kann im Irak eine Zweigstelle einrichten, welche als Außenstelle der Muttergesellschaft fungiert, sofern die Muttergesellschaft einen Vertrag mit der irakischen Regierung oder einen Vertrag mit einem Hauptauftragnehmer, der mit der irakischen Regierung unter Vertrag steht, abgeschlossen hat. Eine Zweigniederlassung darf nur die von der Muttergesellschaft genehmigten Geschäftstätigkeiten ausüben und ist auch an die in dem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten gebunden, auf den sie sich stützt, um ihre Präsenz im Irak zu begründen.
Eine Repräsentanz darf nur Geschäftsentwicklungs- und Marketingtätigkeiten ausüben, also keine kommerziellen Aktivitäten im Irak entfalten. Ein Repräsentanzbüro kann in eine Niederlassung umgewandelt werden, wenn ein Regierungsvertrag oder ein Vertrag mit einem Hauptauftragnehmer der irakischen Regierung abgeschlossen wird.
Niederlassungsverfahren:
Ein Antrag auf Eintragung einer Zweigniederlassung oder eines Repräsentanzbüros muss die folgenden Informationen über die ausländische Muttergesellschaft enthalten:
- Rechtlicher Name
- Handelsname
- Art der Geschäftstätigkeiten
- Geschäftsadresse des Büros im Irak
- Telefon, Fax und elektronische Post im Irak, sofern vorhanden
Soweit zutreffend:
- Höhe des gezeichneten oder genehmigten Kapitals (mit Angabe der Währung)
- Nettovermögen am Ende der letzten Finanzperiode (mit Angabe des Datums und der Währung)
- Namen und Anschriften der Eigentümer, die 10 % oder mehr des Eigenkapitals halten
Bestimmte Dokumente müssen dem Registrierungsantrag ebenfalls beigefügt werden.
Zeitplan für die Gründung einer Zweigniederlassung oder eines Repräsentanzbüros:
Die Zeitspanne für die Eintragung einer Zweigstelle oder eines Repräsentanzbüros ab dem Datum der Einreichung der erforderlichen Unterlagen beträgt in der Regel ein bis zwei Monate.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen und können vertrauenswürdige Anwaltskanzleien vor Ort empfehlen.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung im Irak erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 19.09.2023