Im Fokus schwarze und blaue Gasflaschen mit Nutzungsspuren und Anlagenmonitor, im Hintergrund verschwommen Werkhalle und Person
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Antidumping- und Antisubventionsverfahren: Hochdruckstahlflaschen

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 4 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Produkt

Nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel.

Ausgenommen sind nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.

China

KN-Code

ex 7311 00 11 , ex 7311 00 13 , ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30

Kläger

Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH

Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung C/2024/7403 vom 06. Dezember 2024

Frankreich WB 2024

Zollamtliche Erfassung 
Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 vom 25. März 2025


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im Oktober 2024 erhielt die Europäische Kommission von Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH, einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel. Die betroffene Ware mit Ursprung China ist derzeit unter den KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19 und ex 7311 00 30 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15 und 7311 00 30 80) eingereiht.

Von der betroffenen Ware ausgenommen sind: Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/7403 (Amtsblatt C vom 06. Dezember 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail-Adresse

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen, um die etwaige Entscheidung über die Erhebung von Zöllen auf zollamtlich erfasste Einfuhren zu erleichtern. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.


Frankreich WB 2024

Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an

Im Dezember 2024 leite die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren für Einfuhren von nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl mit Ursprung in China ein.

Die Kommission hat nach Artikel 14 Absatz 5 der Antidumping-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/1036) auf eigene Initiative beschlossen, die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich zu erfassen. Die Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung von Zöllen werden in der etwaigen Verordnung zur Einführung endgültiger Zölle geprüft. 

Die Europäische Kommission ordnet daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 (Amtsblatt L vom 25. März 2025) die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an.

Die Zollbehörden werden angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel, die derzeit in die KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30 und ex 8424 10 00 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11 und 8424 10 00 21) eingereiht werden und ihren Ursprung in China haben, in die Union zollamtlich zu erfassen.

Nicht wiederbefüllbare Flaschen mit einem Fassungsraum von bis einschließlich 120 ml, die unter die europäische Norm EN 16509:2014 und/oder die vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter zugewiesene UN-Nummer 2037 fallen, sind aus der Warendefinition ausgeklammert.

Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.


Stand: 25.03.2025

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