Frankreich: Elektronische Rechnungslegungspflicht zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
Die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Pflicht zur elekronischen Rechnungslegung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (e-invoicing ) sowie zur elektronischen Rechnungsmeldepflicht (e-reporting ) in Frankreich wurde verschoben. Mit dem Budgetgesez Loi des Finances 2024 wurden dafür neue Fristen festgesetzt.
Somit wird die Regelung zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar sein, und zwar:
- ab dem 1. September 2026 für Großunternehmen (grandes entreprises) und mittelgroße Unternehmen (entreprises de taille intermédiaire)
- ab dem 1. September 2027 für KMUs sowie Kleinstunternehmen.
Bislang besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung für Unternehmen nur im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben.
Seit 1.1.2017 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen über die online Plattform Chorus Pro erhalten können. Anleitung in englischer Sprache.
Für die elektronische Rechnungsstellung gelten dieselben formalen und inhaltlichen Vorschriften wie bei einer Papierrechnung.
Wir werden Sie laufend über Neuerungen und Änderungen zu diesem Thema auf dieser Website informieren.
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Das AußenwirtschaftsCenter Paris, Vicky Schmit, T +33 1 53 23 05 07, ist gerne für Sie da.
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Stand: 03.02.2024