Frankreich: Elektronische Rechnungslegungspflicht zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
Die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Pflicht zur elekronischen Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (e-invoicing ) sowie zur elektronischen Rechnungsmeldepflicht (e-reporting ) in Frankreich wurde 2023 verschoben. Mit dem Budgetgesez Loi des Finances 2024 wurden dafür neue Deadlines festgesetzt.
Somit wird die Regelung zu unterschiedlichen Zeitpunkten schlagend, und zwar:
- ab dem 1. September 2026 für Großunternehmen (grandes entreprises) und mittelgroße Unternehmen (entreprises de taille intermédiaire)
- Ab dem 1. September 2027 für KMUs und Kleinstunternehmen
Bislang besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung für Unternehmen nur im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben. Abgesehen davon muss die Käuferin bzw. der Käufer die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung abgeben.
Seit 1.1.2017 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen über die online Plattform Chorus Pro erhalten können. Anleitung in englischer Sprache.
Für die elektronische Rechnungsstellung gelten dieselben formalen und inhaltlichen Vorschriften wie bei einer Papierrechnung.
Weitere Fragen?
Das AußenwirtschaftsCenter Paris, Herr Erwin Strutzenberger, T +33 1 53 23 05 07, ist gerne für Sie da.
Aktuelle News zu Frankreich und Monaco erhalten Sie auch online unter:
- Linkedin: ADVANTAGE AUSTRIA France & Monaco
- Instagram: advantage_austria_fra
- Internet: www.wko.at/aussenwirtschaft/fr
Stand: 15.10.2024