Person mit Brille, kurzen Haaren und gestreiftem Pullover steht bei einem digitalen EC-Karten Terminal in einem Shop
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Frankreich: Elektronische Rechnungslegungspflicht zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen

Schrittweise Umstellung zwischen 2026 und 2027

Lesedauer: 1 Minute

Frankreich

Die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Pflicht zur elekronischen Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (e-invoicing ) sowie zur elektronischen Rechnungsmeldepflicht (e-reporting ) in Frankreich wurde 2023 verschoben. Mit dem Budgetgesez Loi des Finances 2024 wurden dafür neue Deadlines festgesetzt.

Somit wird die Regelung zu unterschiedlichen Zeitpunkten schlagend, und zwar:

  • ab dem 1. September 2026 für Großunternehmen (grandes entreprises) und mittelgroße Unternehmen (entreprises de taille intermédiaire)
  • Ab dem 1. September 2027 für KMUs und Kleinstunternehmen

 Bislang besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung für Unternehmen nur im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben. Abgesehen davon muss die Käuferin bzw. der Käufer die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung abgeben.

Seit 1.1.2017 müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen über die online Plattform Chorus Pro erhalten können. Anleitung in englischer Sprache.

Für die elektronische Rechnungsstellung gelten dieselben formalen und inhaltlichen Vorschriften wie bei einer Papierrechnung.

Weitere Fragen?

Das AußenwirtschaftsCenter Paris, Herr Erwin Strutzenberger, T +33 1 53 23 05 07, ist gerne für Sie da.

Aktuelle News zu Frankreich und Monaco erhalten Sie auch online unter:

Stand: 15.10.2024

Weitere interessante Artikel
  • Windturbinen stehen im Wasser

    15.10.2024

    Frankreich baut die Nutzung der Offshore-Windkraftenergie in den kommenden Jahren weiter kräftig aus
    Weiterlesen