![Nahaufnahme der rechten Hand einer Person, die eine kleine, weiße Karte in die Kamera hält](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/177/3200/1800/ooe/aussenwirtschaft/ausweis-adobestock-billionphotos.com-314115773.jpeg)
Frankreich: Verlängerung des Bauarbeiter-Identifikationsausweises auf fünf Jahre
Entsendungen mit Bauarbeiten vor Ort
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Frankreich Anlagenbau/Smart Factory Metalle/VerarbeitungSeit April 2024 ist die verlängerte Gültigkeit der „Carte d’identification professionnelle BTP (CIBTP)“, oder BTP-Karte für Arbeitnehmer im Baugewerbe in Frankreich von fünf Jahren in Kraft. Diese Berufsausweise sind für Unternehmen verpflichtend, deren Mitarbeiter Hoch- oder Tiefbau- sowie Innenausbauarbeiten durchführen. Die Arbeitnehmer müssen die BTP-Karte während ihrer Einsätze auf der Baustelle stets bei sich tragen und sie bei Kontrollen der Arbeitsinspektion vorzeigen.
Vor dieser Änderung war die Gültigkeitsdauer der BTP-Karte auf den Zeitraum der jeweiligen Entsendung beschränkt und mussten bei jedem weiteren Einsatz erneut beantragt werden. Mit der neuen Regelung müssen Arbeitgeber, die nicht in Frankreich ansässig sind, nicht mehr für jede Entsendung eine neue Karte beantragen. Stattdessen bleibt die Karte für fünf Jahre gültig und wird zwischen den Einsätzen lediglich inaktiv.
Die Beantragung der BTP-Karte erfolgt online über das Portal der „Union des Caisses de France CIBTP“ und setzt eine vorherige Vorabmeldung (déclaration préalable de détachement) der Entsendung auf der Sipsi-Seite des französischen Arbeitsministeriums voraus. Die Verlängerung der Gültigkeit der „Carte BTP“ basiert auf dem Décret n° 2024-112 vom 15. Februar 2024 (Décret n° 2024-112 du 15 février 2024 relatif à la carte d’identification professionnelle des salariés du bâtiment et des travaux publics) und soll den administrativen Aufwand für den (ausländischen) Arbeitgeber reduzieren.
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Das AußenwirtschaftsCenter Paris, Herr Erwin Strutzenberger, T +33 1 53 23 05 05, ist gerne für Sie da.
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