Fahrzeug umgeben von Transportcontainern hievt roten Transportcontainer in die Luft
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Direkte Exportförderung von go-International

Startgeld für Mutige

Lesedauer: 6 Minuten

05.03.2024

Definitionen

KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) gemäß EU-Recht:

Unternehmen mit
- weniger als 250 Mitarbeitern und
- entweder Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder Bilanzsumme unter € 43 Mio.
(Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)

KU (Kleine Unternehmen) gemäß EU-Recht:

Unternehmen mit
- weniger als 50 Mitarbeitern und
- entweder Jahresumsatz unter € 10 Mio. oder Bilanzsumme unter € 10 Mio.
(Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)

bei einzelnen Programmen kann die KMU-Definition von den obigen Kriterien abweichen 


Internationalisierungsscheck für KMU 

Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: KMU mit aktiver WK- Mitgliedschaft oder Mitgliedschaft bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen

Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung und "new to market" im gewählten Zielland:

Das Unternehmen  tritt neu in ein Zielland ein oder hat in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung im Zielland keine regelmäßigen Lieferungen getätigt bzw. kein Projekt abgeschlossen oder mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bereits erschlossenen Zielland auftritt. 

NEU: Wurde in den letzten 3 Jahren vor dem Datum der Antragstellung bereits eine Markteintrittsförderung in Anspruch genommen, ist eine erneute Förderung für dasselbe Zielland nicht möglich. Davon ausgenommen sind jene Fördernehmer, die in der letzten Förderperiode vom 01.04.2019 bis 31.03.2021 bereits einen Internationalisierungsscheck ausgezahlt bekommen haben, aber bedingt durch COVID-19 zuvor geplante Markteintrittsaktivitäten verschieben
mussten. Unter der Voraussetzung, dass der Fördernehmer weiterhin das new to market Kriterium erfüllt, kann ein neuer Antrag für dasselbe Zielland eingebracht werden. Dabei ist eine Förderung von gleichartigen Leistungen, die im zuvor ausgezahlten Internationalisierungsscheck berücksichtigt wurden, ausgeschlossen.

Geförderte Maßnahmen:  Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro

Zielmärkte: Europa und Fernmärkte

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Markteintrittskosten; max. € 5.000 für Europa Pro Antrag / € 1.000 zusätzlich, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist. Max. 3 Anträge pro Förderperiode *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist. 

Laufzeit: 31.3.2023

Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Internationalisierungsscheck für Fernmärkte

Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: KMU und Großunternehmen mit aktiver WK- Mitgliedschaft oder Mitgliedschaft bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen

Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung und "new to market" im gewählten Zielland (Definition siehe vorheriger Absatz)

Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro

Zielmärkte: Fernmärkte

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Markteintrittskosten; max. € 10.000,- pro Antrag;  plus € 2.000 für Nachhaltigkeits oder Technologiebonus; Max. 3 Anträge pro Förderperiode. *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist.

Laufzeit: 31.3.2023

Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw 


Digital-Marketing Scheck

Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind

Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung in Österreich, bisher ist kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt worder und bisher wurden maximal 500 Euro für Kampagnen-Schaltungen gefördert. 

Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, Max. Auszahlungsbetrag: EUR 7.500. *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist. 

Laufzeit: 31.3.2023

Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Projektgeschäft-Scheck

Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen

  • KMU sind uneingeschränkt antragsberechtigt
  • Großunternehmen können für Projekte in least developed countries oder als Teil einer Projektkooperation einen Antrag stellen

Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung, Marketing, Reisen und Veranstaltungen

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, Max. Auszahlungsbetrag: EUR 7.500

Laufzeit: 31.3.2023 

Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw 


Bildungsscheck

Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, mit Niederlassung im Ausland

Geförderte Maßnahmen: Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)

Zielmärkte: Kleine- und mittlere Unternehmen weltweitGroßunternehmen nur in Fernmärkten.

Ausmaß der Unterstützung: 50% der nachgewiesenen Nettokosten für die Schulung von Mitarbeitern der Auslandsniederlassungen; Pro Unternehmen werden maximal EUR 7.500 ausgezahlt; Anzahl der Anträge nicht limitiert.

Laufzeit: 31.3.2021

Einreichstelle:

Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Tiroler Internationalisierungsförderung

Fördergeber: Tiroler Landesregierung

Zielgruppe: Tiroler KMU

Geförderte Maßnahmen: Internationalisierungsberatung (Evaluierung der Marktchancen, Erarbeitung einer Markteintrittsstrategie, Akquisition von Kooperationspartnern etc.);
Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs mit einem Firmen-Messestand, inklusive Reise- und Nächtigungskosten;
Firmenprospekte, Warenkataloge, Audio- und Videoproduktionen für den internationalen Markt, Homepage-Übersetzungen;
Marketingmaßnahmen;
Notwendige Zertifizierungen und Normierungen bzw. Standardisierungen und andere Qualitätssicherungsverfahren im Zielland; Maßnahmen für Online-Marketing im Bereich Internationalisierung

Zielmärkte:
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen:weltweit
Großunternehmen: nur außerhalb EU/EWR und außerhalb der Schweiz

In der Tourismusbranche können Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen Förderungsnehmer sein, wobei sich die Internationalisierungsaktivitäten auf den EU/EWR-Raum beschränken. Große Unternehmen in der Tourismusbranche können nicht gefördert werden.

Ausmaß der Unterstützung: Max. 30 % der förderbaren Kosten; Förderbare Kosten mind. € 3.000,- und max. € 50.000,-

Laufzeit: 31.12.2022

Einreichstelle:
Hr. Klaus Brida
Amt der Tiroler Landesregierung
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/508-3218, DW 3235
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at

Informationen:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Ausfuhrerstattungen

Fördergeber: EU-Kommission

Zielgruppe: Keine Einschränkung

Geförderte Maßnahmen: Export von Produkten, die landwirtschaftliche Komponenten beinhalten

Zielmärkte: EU-Drittstaaten (Länder außerhalb der EU); Von der konkreten Zusammensetzung des Produktes abhängig (Zuckeranteil/Alkoholgehalt/Stärke);

Ausmaß der Unterstützung: laufende Anpassung der Zuschüsse

Laufzeit: Offen

Anmerkung: Spezifisches Zollverfahren erforderlich

Einreichstelle: Zollamt „Erstattungen“ Walserberg nach der Ausfuhrbewilligung durch AMA (AgrarMarkt Austria; www.ama.at)

Informationen:
Mario Mitterer
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1252
mario.mitterer@wktirol.at


Förderung von Wirtschaftspartnerschaften in Entwicklungs- und Reformländern

Fördergeber: Austrian Development Agency (ADA)

Zielgruppe: Unternehmen aus dem EWR-Raum (inkl. Schweiz), die langfristig in ein Entwicklungsland investieren bzw. von dort waren beziehen wollen.

Voraussetzung: Projektidee führt zu einer Verbesserung des sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Umfelds im Zielland.

Geförderte Maßnahmen: Wirtschaftspartnerschaften (Beteiligungen, Joint Ventures, Allianzen, Partnerschafts- oder Franchisingabkommen, Clusterbildung, etc.); Strategische Allianzen; Machbarkeitsstudien -> Förderung des langfristigen "Zusatznutzens"

Zielmärkte: alle Entwicklungs- und Schwellenländer

Ausmaß der Unterstützung: max. 50 % der Projektkosten (max. € 200.000,– bzw. max. € 500.000.- bei strategischen Allianzen); max. 50 % der Studienerstellungskosten (max. € 20.000,–)

Laufzeit: 3 Jahre

Einreichstelle:
Büro für Wirtschaftspartnerschaften in der
Austrian Development Agency (ADA)
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Tel. 01 90399-2577, Fax DW 1290
wirtschaft@ada.gv.at
www.entwicklung.at


Kommunalkredit Austria: Umweltförderung im Ausland

Fördergeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Zielgruppe: Unternehmen oder Gebietskörperschaften in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, von denen wesentliche  Umweltbelastungen auf Österreich ausgehen.

Geförderte Maßnahmen: Investitionsmaßnahmen im Umweltbereich in Grenznähe zu Österreich; Planungen, Studien oder Bauüberwachungen sowie materielle Leistungen ohne int. Kofinanzierung oder im Rahmen einer Kofinanzierung mit einem weiteren OECD-Mitgliedstaat oder einem int. Finanzierungsinstitut

Zielmärkte: Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien

Ausmaß der Unterstützung: Ohne internationale Kofinanzierung max. 10 % bzw. mit int. Kofinanzierung max. 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten; Förderhöhe pro Projekt max. € 1 Mio.

Laufzeit: Offen

Einreichstelle:
DI Norbert Peherstorfer
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Tel. 01 31631-216, Fax DW 99216
N.Peherstorfer@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at