Direkte Exportförderung von go-International
Startgeld für Mutige
Lesedauer: 6 Minuten
Definitionen
KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) gemäß EU-Recht:
Unternehmen mit
- weniger als 250 Mitarbeitern und
- entweder Jahresumsatz unter € 50 Mio. oder Bilanzsumme unter € 43 Mio.
(Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)
KU (Kleine Unternehmen) gemäß EU-Recht:
Unternehmen mit
- weniger als 50 Mitarbeitern und
- entweder Jahresumsatz unter € 10 Mio. oder Bilanzsumme unter € 10 Mio.
(Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)
bei einzelnen Programmen kann die KMU-Definition von den obigen Kriterien abweichen
Internationalisierungsscheck für KMU
Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international
Zielgruppe: KMU mit aktiver WK- Mitgliedschaft oder Mitgliedschaft bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen
Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung und "new to market" im gewählten Zielland:
Das Unternehmen tritt neu in ein Zielland ein oder hat in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung im Zielland keine regelmäßigen Lieferungen getätigt bzw. kein Projekt abgeschlossen oder mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bereits erschlossenen Zielland auftritt.
NEU: Wurde in den letzten 3 Jahren vor dem Datum der Antragstellung bereits eine Markteintrittsförderung in Anspruch genommen, ist eine erneute Förderung für dasselbe Zielland nicht möglich. Davon ausgenommen sind jene Fördernehmer, die in der letzten Förderperiode vom 01.04.2019 bis 31.03.2021 bereits einen Internationalisierungsscheck ausgezahlt bekommen haben, aber bedingt durch COVID-19 zuvor geplante Markteintrittsaktivitäten verschieben
mussten. Unter der Voraussetzung, dass der Fördernehmer weiterhin das new to market Kriterium erfüllt, kann ein neuer Antrag für dasselbe Zielland eingebracht werden. Dabei ist eine Förderung von gleichartigen Leistungen, die im zuvor ausgezahlten Internationalisierungsscheck berücksichtigt wurden, ausgeschlossen.
Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro
Zielmärkte: Europa und Fernmärkte
Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Markteintrittskosten; max. € 5.000 für Europa Pro Antrag / € 1.000 zusätzlich, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist. Max. 3 Anträge pro Förderperiode *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist.
Laufzeit: 31.3.2023
Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Internationalisierungsscheck für Fernmärkte
Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international
Zielgruppe: KMU und Großunternehmen mit aktiver WK- Mitgliedschaft oder Mitgliedschaft bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen
Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung und "new to market" im gewählten Zielland (Definition siehe vorheriger Absatz)
Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro
Zielmärkte: Fernmärkte
Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Markteintrittskosten; max. € 10.000,- pro Antrag; plus € 2.000 für Nachhaltigkeits oder Technologiebonus; Max. 3 Anträge pro Förderperiode. *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist.
Laufzeit: 31.3.2023
Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Digital-Marketing Scheck
Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international
Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind
Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung in Österreich, bisher ist kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt worder und bisher wurden maximal 500 Euro für Kampagnen-Schaltungen gefördert.
Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing
Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, Max. Auszahlungsbetrag: EUR 7.500. *Sonderkonditionen: Für Unternehmen die vom Ukraine-Russlandkonflikt in Ihrem Absatzmarkt betroffen sind, können bessere Konditionen beantragt werden; 75 % der Markteintrittskosten; das Fördervolumen gilt pro Zielland zzgl. Bonus, wenn der Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen erfüllt ist.
Laufzeit: 31.3.2023
Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Projektgeschäft-Scheck
Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international
Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen
- KMU sind uneingeschränkt antragsberechtigt
- Großunternehmen können für Projekte in least developed countries oder als Teil einer Projektkooperation einen Antrag stellen
Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung, Marketing, Reisen und Veranstaltungen
Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, Max. Auszahlungsbetrag: EUR 7.500
Laufzeit: 31.3.2023
Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Bildungsscheck
Fördergeber: Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international
Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, mit Niederlassung im Ausland
Geförderte Maßnahmen: Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)
Zielmärkte: Kleine- und mittlere Unternehmen weltweit; Großunternehmen nur in Fernmärkten.
Ausmaß der Unterstützung: 50% der nachgewiesenen Nettokosten für die Schulung von Mitarbeitern der Auslandsniederlassungen; Pro Unternehmen werden maximal EUR 7.500 ausgezahlt; Anzahl der Anträge nicht limitiert.
Laufzeit: 31.3.2021
Einreichstelle:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Tiroler Internationalisierungsförderung
Fördergeber: Tiroler Landesregierung
Zielgruppe: Tiroler KMU
Geförderte Maßnahmen: Internationalisierungsberatung (Evaluierung der Marktchancen, Erarbeitung einer Markteintrittsstrategie, Akquisition von Kooperationspartnern etc.);
Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs mit einem Firmen-Messestand, inklusive Reise- und Nächtigungskosten;
Firmenprospekte, Warenkataloge, Audio- und Videoproduktionen für den internationalen Markt, Homepage-Übersetzungen;
Marketingmaßnahmen;
Notwendige Zertifizierungen und Normierungen bzw. Standardisierungen und andere Qualitätssicherungsverfahren im Zielland; Maßnahmen für Online-Marketing im Bereich Internationalisierung
Zielmärkte:
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen:weltweit
Großunternehmen: nur außerhalb EU/EWR und außerhalb der Schweiz
In der Tourismusbranche können Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen Förderungsnehmer sein, wobei sich die Internationalisierungsaktivitäten auf den EU/EWR-Raum beschränken. Große Unternehmen in der Tourismusbranche können nicht gefördert werden.
Ausmaß der Unterstützung: Max. 30 % der förderbaren Kosten; Förderbare Kosten mind. € 3.000,- und max. € 50.000,-
Laufzeit: 31.12.2022
Einreichstelle:
Hr. Klaus Brida
Amt der Tiroler Landesregierung
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/508-3218, DW 3235
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at
Informationen:
Ramon Pelzl, BA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1509
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw
Ausfuhrerstattungen
Fördergeber: EU-Kommission
Zielgruppe: Keine Einschränkung
Geförderte Maßnahmen: Export von Produkten, die landwirtschaftliche Komponenten beinhalten
Zielmärkte: EU-Drittstaaten (Länder außerhalb der EU); Von der konkreten Zusammensetzung des Produktes abhängig (Zuckeranteil/Alkoholgehalt/Stärke);
Ausmaß der Unterstützung: laufende Anpassung der Zuschüsse
Laufzeit: Offen
Anmerkung: Spezifisches Zollverfahren erforderlich
Einreichstelle: Zollamt „Erstattungen“ Walserberg nach der Ausfuhrbewilligung durch AMA (AgrarMarkt Austria; www.ama.at)
Informationen:
Mario Mitterer
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1252
mario.mitterer@wktirol.at
Förderung von Wirtschaftspartnerschaften in Entwicklungs- und Reformländern
Fördergeber: Austrian Development Agency (ADA)
Zielgruppe: Unternehmen aus dem EWR-Raum (inkl. Schweiz), die langfristig in ein Entwicklungsland investieren bzw. von dort waren beziehen wollen.
Voraussetzung: Projektidee führt zu einer Verbesserung des sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Umfelds im Zielland.
Geförderte Maßnahmen: Wirtschaftspartnerschaften (Beteiligungen, Joint Ventures, Allianzen, Partnerschafts- oder Franchisingabkommen, Clusterbildung, etc.); Strategische Allianzen; Machbarkeitsstudien -> Förderung des langfristigen "Zusatznutzens"
Zielmärkte: alle Entwicklungs- und Schwellenländer
Ausmaß der Unterstützung: max. 50 % der Projektkosten (max. € 200.000,– bzw. max. € 500.000.- bei strategischen Allianzen); max. 50 % der Studienerstellungskosten (max. € 20.000,–)
Laufzeit: 3 Jahre
Einreichstelle:
Büro für Wirtschaftspartnerschaften in der
Austrian Development Agency (ADA)
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Tel. 01 90399-2577, Fax DW 1290
wirtschaft@ada.gv.at
www.entwicklung.at
Kommunalkredit Austria: Umweltförderung im Ausland
Fördergeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
Zielgruppe: Unternehmen oder Gebietskörperschaften in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, von denen wesentliche Umweltbelastungen auf Österreich ausgehen.
Geförderte Maßnahmen: Investitionsmaßnahmen im Umweltbereich in Grenznähe zu Österreich; Planungen, Studien oder Bauüberwachungen sowie materielle Leistungen ohne int. Kofinanzierung oder im Rahmen einer Kofinanzierung mit einem weiteren OECD-Mitgliedstaat oder einem int. Finanzierungsinstitut
Zielmärkte: Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien
Ausmaß der Unterstützung: Ohne internationale Kofinanzierung max. 10 % bzw. mit int. Kofinanzierung max. 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten; Förderhöhe pro Projekt max. € 1 Mio.
Laufzeit: Offen
Einreichstelle:
DI Norbert Peherstorfer
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Tel. 01 31631-216, Fax DW 99216
N.Peherstorfer@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at