Handelsabkommen der EU mit dem Libanon

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen der EU mit dem Libanon

Lesedauer: 2 Minuten

Die Handelsbeziehungen der EU mit dem Libanon werden durch das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen geregelt, das am 1. April 2006 in Kraft getreten ist.

Das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen der EU mit dem Libanon schafft die nötigen Voraussetzungen für eine schrittweise Liberalisierung des bilateralen Handels zwischen der EU und dem Libanon (Abschaffung von Einfuhrzöllen auf gewerbliche Erzeugnisse innerhalb von 12 Jahren) zur Schaffung einer bilateralen Freihandelszone. 

Das Abkommen legt neue institutionelle Strukturen für einen intensiveren politischen Dialog und für Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum an Feldern von Bildung und Kultur bis hin zur Bekämpfung von Kriminalität, Geldwäsche und Drogen fest. 

Ein ergänzendes Protokoll über ein Streitbeilegungsverfahren zwischen der EU und dem Libanon wurde am 11. November 2010 unterzeichnet und tritt mit 1. September 2018 in Kraft.

Ursprungsregeln

Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

Präferenzmaßnahme Ursprungsregel/Kumulierung
Libanon (1.3.2003)
Europa-Mittelmeer-Abkommen, ABl. L 143 vom 30.5.2006, S.2.
Protokoll 4
ABl. L 143 vom 30.5.2006
Bilaterale Kumulierung

Rechtsakte Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EU-Libanon

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (ABl. L 180 vom 4. Juli 2006)
  • Protokoll zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits betreffen (ABl. L 328 vom 14. Dezember 2010)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl. L 113 vom 1. Mai 2015)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl. L 162 vom 27. Juni 2015)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Libanesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits betreffen (ABl. L 198 vom 6. August 2018)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 144 vom 1. Juni 2016)
  • Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 221 vom 31. August 2018)
  • Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 221 vom 31. August 2018)

Stand: 11.01.2022

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Handelsabkommen der EU mit der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OACPS, ehemalig AKP)
    Weiterlesen