Handelsabkommen EU – Zentralasien
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
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Die bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit Zentralasien basieren auf den Partnerschafts-und Kooperationsabkommen mit
- Kasachstan – In Kraft seit 1. Juli 1999,
- Kirgisistan – In Kraft seit 1. Juli 1999,
- Tadschikistan – In Kraft seit 1. Jänner 2010,
- Turkmenistan – Unterzeichnet am 25. Mai 1998 und
- Usbekistan – In Kraft seit 1. Juli 1999.
Um die Beziehungen zu Kasachstan weiter zu verstärken, verhandelte
die EU seit Juni 2011 über ein vertieftes Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen. Das Abkommen wurde am 20. Jänner 2015 paraphiert.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Ziel der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist:
- die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für den politischen Dialog,
- die Unterstützung der Anstrengungen dieser Länder zur Konsolidierung ihrer Demokratie und Entwicklung ihrer Wirtschaft,
- die Begleitung ihres Übergangs zur Marktwirtschaft und
- die Förderung von Handel und Investitionen.
Um die Beziehungen zu Kasachstan weiter zu verstärken, verhandelt die EU seit Juni 2011 über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, welches das bestehende Abkommen von 1999 ersetzten soll. Am 20. Jänner 2015 konnte das Abkommen mit Kasachstan parphiert werden.
Das Abkommen gewährleistet bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Wirtschaftsbeteiligte in Bereichen wie Handel mit Dienstleistungen, Aufbau und Betrieb von Unternehmen, Kapitaltransfer, Rohstoffe und Energie, öffentliches Beschaffungswesen und geistige Eigentumsrechte.
Das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen legt den Schwerpunkt der Kooperation vor allem auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit (Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz, Migration, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus, des Drogenmissbrauchs sowie der organisierten Kriminalität und der Korruption) sowie die verstärkte Zusammenarbeit in 29 Schlüsselsektoren (u.a. Energie, Verkehr, Umwelt und Klimawandel, Beschäftigung und Soziales, Kultur, Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit).
Das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen soll vorläufig angewendet werden, sobald der Rat und das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben.
» Pressemitteilung der Europäischen Kommission: EU-Kazakhstan Enhanced Partnership and Cooperation Agreement (20. Jänner 2015)
Rechtsakte
Abkommen
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaten und der Republik Kasachstan (ABl L 196 vom 28. Juli 1999)
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (ABl L 196 vom 28. Juli 1999)
- Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl L 350 vom 29. Dezember 2009)
- Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl L 229 vom 31. August 1999)
Weitere relevante Rechtsakte
- EU-Kasachstan
- Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 196 vom 28. Juli 1999)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 303 vom 1. November 2006)
- EU-Kirgisistan
- Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 196 vom 28. Juli 1999)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 303 vom 1. November 2006)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 205 vom 1. August 2008)
- EU-Tadschikistan
- Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl L 350 vom 29. Dezember 2009)
- Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 350 vom 29. Dezember 2009)
- Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der
Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 350 vom 29. Dezember 2009)
- EU-Usbekistan
- Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 229 vom 31. August 1999)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 185 vom 6. Juli 2006)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 185 vom 6. Juli 2006)
- Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L L 272 vom 14. Oktober 2008)
Alle EU-Rechtsakte zu den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, und Usbekistan finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022