Recht und Steuern in der Côte d’Ivoire
Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca weiß über lokale Rechts- und Steuerfragen Bescheid und berät Sie gerne
Lesedauer: 3 Minuten
Allgemeine Informationen
Andere Länder, andere Sitten: Die Rechts- und Steuersysteme unserer Handelspartner weichen oft sehr stark von dem ab, was uns aus Österreich bekannt ist. Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze aber jedenfalls beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Unsere AußenwirtschaftsCenter haben ein breites Fachwissen und Erfahrung bei lokalen Rechts- und Steuerfragen, die Sie Ihnen für eine juristische und steuerliche Erstberatung gerne zur Verfügung stellen. Sollte Ihre Anfrage einer rechtsanwaltlichen Expertise bedürfen, haben wir ein großes Netzwerk an deutsch- und landessprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca hilft Ihnen in Rechts- und Steuerfragen in der Côte d’Ivoire weiter. Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Import- und Zollbestimmungen
Alle in die Republik Côte d‘Ivoire auf dem See-, Land- oder Luftweg eingeführten Waren sind zollamtlich abzufertigen. Der Antrag auf Zollabfertigung ist innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft der Ware zu stellen. Die Abfertigung endet mit der Bekanntgabe eines Zollbescheides, danach kann über die Ware verfügt werden. Der Antrag auf Zollabfertigung ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung auf vorgeschriebenem Formblatt zu stellen. Das Zollrecht sieht sowohl die Vorbesichtigung als auch die Entnahme von Proben für den Fall vor, dass nicht alle für die Abfertigung erforderlichen Angaben vorliegen. Dem Zollantrag beizufügen sind: die Handelsrechnung, Beförderungspapiere, falls erforderlich Ursprungszeugnisse, Einfuhrgenehmigungen und ggf. tierärztliche oder pflanzenpolizeiliche Zeugnisse. Der Zollantrag mit der Zollanmeldung ist in der Regel nur von einer zugelassenen Zollkommissarin oder einem zugelassenen Zollkommissar abzugeben.
Sonderregelungen bestehen bei bestimmten Warengruppen: Einfuhrgenehmigung Pharmazeutische Spezialitäten, Waffen-Munitionen, Lagerlizenz für Sprengstoffe. Die Verzollung von gebrauchten Fahrzeugen (Pkw/Lkw/Personentransportmittel) erfolgt an einem Sonderschalter im Hafen Abidjans. Detaillierte Informationen liegen im AußenwirtschaftsCenter Casablanca auf.
Der Zolltarif der UEMOA-Länder (dazu zählen auch die Côte d‘Ivoire, Senegal, Burkina Faso und Niger) basiert auf dem internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren. Als Verzollungsbasis gilt der CIF-Wert.
Kategorie: Importwaren – Zollabgaben
- 0: Sozialgüter, limitierte Liste – 0%
- 1: Grundnahrungsmittel, Ausstattungsgüter, Rohstoffe, spezifische Grundstoffe – 5%
- 2: Grundstoffe und Halbfertigprodukte – 10%
- 3: Konsumgüter, Fertigwaren, Luxusartikel und alle anderen Waren, die nicht in die obigen Kategorien fallen – 20%
Hinzu kommen zu allen Zollkategorien 1% Statistiksteuer und 1% Solidaritätssteuer.
Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Handelsabkommen
Am 12. Dezember 2014 wurde das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit 13 Ländern Westafrikas (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo) unterzeichnet. 2018 folgten Gambia und Mauretanien. Nigeria ist das einzige Land Westafrikas, das das EPA noch nicht unterzeichnet hat. Erst wenn alle Länder Westafrikas das Abkommen unterzeichnet haben, wird dieses zur Ratifizierung vorgelegt.
Bis zur Verabschiedung des vollständigen regionalen EPAs mit Westafrika werden Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (IEPA) mit der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) und Ghana seit 3. September 2016 bzw. 15. Dezember 2016 vorläufig angewendet.
Diese EPAs und andere EU-Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern tragen zur Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) und zur langfristigen Perspektive eines Handelsabkommens zwischen der EU und Afrika bei. Die EPAs enthalten bereits nützliche Handelsinstrumente für den Aufbau der AfCFTA. Sie bilden einen soliden Rahmen für regionalen Handel und Investitionen zwischen den EPA-Partnern untereinander sowie mit der EU. Sie stärken auch die Handelskapazitäten der EU-Partner.
Seit 3. September 2016 wird ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Elfenbeinküste vorläufige angewendet.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht gegenüber einem Unternehmen zukommt, womit eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verhindert wird.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt weitere wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen
Allgemeines zu Wirtschaft, Land und Leute sowie persönliche Tipps finden Sie in unserem Länderreport Côte d’Ivoire.
Das AußenwirtschaftsCenter Casablanca berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Côte d‘Ivoire haben.
Stand: 29.06.2022