China: Unternehmen ruhend stellen

Eine Alternative zur Firmenschließung 

Lesedauer: 1 Minute

China

Am 1. März 2022 traten die Administrative Regulation of the People’s Republic of China on the Registration of Market Entities und dazugehörige Implementierungsrichtlinien in Kraft. Dadurch ist es nun landesweit möglich, was seit einem Jahr nur testweise in Shenzhen ging: ein Unternehmen in China bis zu maximal drei Jahre ruhend zu stellen.

Die Covid-19 Pandemie und damit einhergehende Eindämmungsmaßnahmen haben besonders kleine und mittelständische Unternehmen in China in große Bedrängnis gebracht. KMUs sehen sich mit Lieferkettenproblemen, Lockdowns der Mitarbeiter und anderen Herausforderungen konfrontiert. Gleichzeitig gilt es weiterhin Gehälter, Mieten und andere Betriebskosten zu bezahlen.

Eine Firmenschließung in China kann aufwändig, kostspielig und unattraktiv sein, vor allem wenn die Hoffnung besteht, dass mittelfristig Covid-Beschränkungen aufgehoben werden und das Geschäft wieder anziehen wird. Durch das Ruhendstellen eines Unternehmens ist es möglich seinen Firmennamen, schwer zu erhaltende Lizenzen, Markenrechte und andere immaterielle Vermögenswerte zu behalten.

Firmen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen nachweisen, dass sie Schwierigkeiten aufgrund besonderer Umstände haben (beispielsweise Naturkatastrophen, Unfälle, Vorfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit und andere Gründe). Das Unternehmen kann dann mit minimalen Kosten weiterhin im sogenannten „business suspension“ Status bestehen.

In diesem Status ist es nicht notwendig die offiziell registrierte Adresse des Unternehmens weiterhin zu mieten. Es muss während der Ruhephase nur eine Adresse für die Zustellung von offiziellen Dokumenten bekanntgegeben werden.

Unklar ist derzeit wie mit Steuerverpflichtungen und Mitarbeiterverträgen umgegangen werden muss. Derzeit scheint die Ruhendstellung des Unternehmens kein ausreichender Grund für eine einseitige Kündigung von Arbeitsverträgen zu sein.

Unternehmen, die beabsichtigen ihr Geschäft in China ruhend zu stellen, wird aufgrund der vielen Unklarheiten empfohlen auf regulatorische Updates zu achten und engen Kontakt mit den zuständigen lokalen Behörden zu halten.

Sie haben Fragen?

Das AußenwirtschaftsCenter Peking steht Ihnen gerne telefonisch unter +86 10 8527 5050 oder per E-Mail an peking@wko.at zur Verfügung. 

Stand: 20.06.2022

Weitere interessante Artikel
  • Mehrere Personen stehen links und rechts von Weinstöcken. Neben jeder Person steht ein schwarzer Eimer. Unter ihnen ist grünes Gras und Erde

    24.04.2024

    Österreichischer Qualitätswein weltweit gefragt
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen

    05.12.2023

    Erleichterung des Urkundenverkehrs mit China
    Weiterlesen
  • China: Gesellschaftsrecht

    21.03.2024

    Nachschau: Webinar Gesellschaftsrecht in China
    Weiterlesen