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China: Neues Mehrwertsteuergesetz ab 2026

Steuerpflichtige Transaktionen, Vorsteuerabzug und „fiktive“ Verkäufe neu geregelt – Anpassungen für in China tätige Firmen erforderlich

Lesedauer: 1 Minute

China
07.04.2025
Inhaltsverzeichnis

Wesentlichen in seiner Form fortbesteht, gibt es einzelne wichtige Neuerungen, die von in China tätige Unternehmen zu beachten sind:

Neudefinition steuerpflichtiger Transaktionen

Zu den bedeutendsten Neuerungen gehört die Neudefinition steuerpflichtiger Transaktionen. Das Gesetz vereinheitlicht die Kategorisierung steuerpflichtiger Leistungen und integriert bisher gesondert behandelte „Verarbeitungs-, Reparatur- und Ersatzdienstleistungen“ in den allgemeinen Dienstleistungsbegriff. Gem Art 4 des Mehrwertsteuergesetztes entscheidet künftig vor allem der Verbrauchsort innerhalb Chinas über die Steuerpflicht von Dienstleistungen und immateriellen Gütern – nicht mehr primär der Sitz von Käufer oder Verkäufer. Diese Änderung wird insbesondere für internationale Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten weitreichende Folgen haben.

Änderungen im Bereich des Vorsteuerabzugs

Die Reform sieht zudem wesentliche Anpassungen im Bereich des Vorsteuerabzugs vor. Während Darlehenszinsen wahrscheinlich ab 2026 abzugsfähig würden, gelten für Catering- und Unterhaltungsdienstleistungen strengere Voraussetzungen. Besondere Bedeutung kommt der Eingrenzung des „fiktiven Verkaufs“ zu, durch die interne Warentransfers zwischen Unternehmensstandorten nicht mehr automatisch der Mehrwertsteuer unterliegen. Auch die Behandlung kostenlosen Dienstleistungen innerhalb von Konzernen wird transparenter geregelt, was viele Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten wird.

Vorsteuer-Rückerstattung

Eine weitere Änderung ist die gesetzliche Verankerung der Vorsteuer-Rückerstattung in Art 21 des Mehrwertsteuergesetzes. Dabei erhalten Unternehmen künftig einen Anspruch auf Rückforderung überschüssiger Vorsteuern neben dem bestehenden Vortragsrecht, wodurch nachhaltig die Liquiditätsplanung gestärkt werden soll. Gleichzeitig erhalten die Steuerbehörden gem Art 20 des Mehrwertsteuergesetzes erweiterte Befugnisse zur Überprüfung von Umsatzangaben, um ungewöhnlich hoch oder niedrig angesetzte Umsätze zu korrigieren.

Diese umfassende Aktualisierung des Mehrwertsteuergesetzes dient dazu, die stabile Umsetzung bestehender Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Bis zum Inkrafttreten in 2026 werden noch die präzisere Auslegung zentraler Begriffe erwartet, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Daher ist es Unternehmen zu empfehlen, diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Steuerprozesse frühzeitig anpassen.

Weitere wichtige Information:

Dieser Beitrag orientiert sich an einer Publikation von Rödl & Partner China. Mehr Informationen zu den Neuregelungen und deren Auswirkungen auf in China tätige Unternehmen finden Sie in dem vollständigen Beitrag von Rödl & Partner China.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter E shanghai@wko.at bei uns!

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