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China: Vorteil für „Made in China“-Produkte bei öffentlichen Vergabeverfahren?

Aufsehenerregender Entwurf des chinesischen Finanzministeriums derzeit in Begutachtung

Lesedauer: 1 Minute

China
12.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Am 5. Dezember 2024 hat das chinesische Finanzministerium den Entwurf der Bekanntmachung über Angelegenheiten im Zusammenhang mit nationalen Produktnormen und Umsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zur öffentlichen Kommentierung publiziert. In diesem Entwurf wird erstmals konkretisiert, welche Produkte zukünftig als „Made in China“ gelten sollen.

    Demnach sollen chinesische Produkte, die bestimmte lokale Herstellungs- und Wertschöpfungskriterien erfüllen, in öffentlichen Vergabeverfahren gegenüber ausländischen Produkten bevorzugt werden. Konkret würde dies bedeuten, dass „Made in China“-Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Preisnachlass von 20% erhalten und der reduzierte Preis für die Ausschreibungsbewertung herangezogen wird. Sollte der Entwurf in der derzeitigen Fassung umgesetzt werden, so wird dies ausländische Unternehmen, welche nicht in China produzieren oder welche die „Made in China“ Kriterien nicht erfüllen, vor große Herausforderungen stellen -- zumal diese regelmäßig mit einem höheren Preis als lokale Wettbewerber an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. 

    Der Entwurf in seiner derzeitigen Fassung betrifft nicht nur Unternehmen, die direkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sondern auch deren Tier-1 und Tier-2 Zulieferer. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die „Made in China“-Kriterien auch im Rahmen von nicht-öffentlichen Ausschreibungen von Unternehmen im staatlichen Eigentum und Privatunternehmen übernommen werden könnten. In diesem Fall wären grundsätzlich alle Unternehmen, die nicht in China produzieren, aber dort ihre Produkte im Rahmen von Ausschreibungen verkaufen, von den „Made in China“-Anforderungen betroffen.

    Mehr Informationen zu diesem Thema, welche Unternehmen und Produktgruppen von dem Entwurf betroffen sind, welche Kriterien für „Made in China“-Produkte gelten und was die möglichen Konsequenzen für ausländische Unternehmen sind, finden Sie im vollständigen Artikel.

    Diese Rechtsinformation wurde in Kooperation mit unseren Vertrauensrechtsanwälten Burkardt & Partner Rechtsanwälte (Shanghai) erstellt:

    Burkardt & Partner Rechtsanwälte
    Suite 1706, Five Corporate Avenue, No. 150 Hubin Road, Shanghai 200021
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    Bei weiteren Fragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Shanghai gerne zur Verfügung,

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