Stadtansicht von Sydney:  Blick vom Wasser auf die Skyline mit der berühmten Oper, umgeben von zahlreichen Wolkenkratzern. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Australien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 9 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

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Importbestimmungen

Bei der Einfuhr nach Australien sind eine Vielzahl von gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, die häufig dem Schutz der australischen Bevölkerung, Umwelt und Landwirtschaft dienen. Davon zu unterscheiden sind Bestimmungen, die zwar beim Import nicht überprüft werden, die aber erfüllt werden müssen, bevor die Waren an (End)Kunden verkauft werden dürfen.

Für die Einfuhr von Waren nach Australien müssen Importeure in der Regel keine Einfuhrlizenz vorweisen.

Je nach Art der Waren und unabhängig von ihrem Wert müssen Importeure jedoch unter Umständen eine Genehmigung einholen, um bestimmte Waren erfolgreich aus der Zollkontrolle zu befreien. Die Importeure müssen unter anderem sicherstellen, dass die eingeführten Waren korrekt verpackt und gekennzeichnet sind.

Einschlägige Biosicherheitsvorschriften können über die BICON-Datenbank des Landwirtschaftsministeriums ermittelt werden.

Die Einfuhr einiger Waren ist zudem nur eingeschränkt möglich oder verboten. Auf der Homepage der Australian Border Force finden Sie dazu weitere Informationen.

Für einige Produktgruppen ist es außerdem erforderlich, vor der Einfuhr etwaige BMSB-Maßnahmen zu beachten.

» Alle Informationen über die australischen BMSB-Maßnahmen (gelten von 1. September bis 30. April) einschließlich der erforderlichen Behandlungen

Wie bereits erwähnt, können für den Vertrieb von Waren, weitere Bestimmungen gelten. In diesem Zusammenhang können folgende weiterführende Links von Bedeutung sein:

Bitte beachten Sie dazu auch die u.a. Abschnitte zu Verpackungsvorschriften und Restriktionen.

Zollbestimmungen

Der australische Zolltarif folgt dem harmonisierten Zolltarifschema. Bemessungsgrundlage für die Verzollung ist der Warenwert exklusive Transport- und Versicherungskosten (FOB-Wert). Damit weicht Australien in der Berechnung des Zolls zugunsten der Importeure von der sonst üblicherweise gehandhabten CIF Regel ab. Zu beachten ist, dass die Einfuhrumsatzsteuer von derzeit 10% auch bei Zollfreiheit anfällt und auf den verzollten Wert auf CIF-Basis berechnet wird. Zoll- und Abgabenschuldner ist der Importeur.

Für die meisten Tarifnummern gilt ein Zollsatz von 0 oder 5 %. Bei Bier und Spirituosen sind die Einfuhrzölle vom Alkoholgehalt abhängig. Auskunft zu den einzelnen Zollsätzen finden Sie auf der Homepage der Australian Border Force

Auch bestehen mit zahlreichen Ländern bilaterale Abkommen über Zollfreiheit oder Zollkonzessionen. Eine Übersicht der zahlreichen Free Trade Agreements, wie z.B. ChAFTA (China-Australien), können Sie auf der Homepage des Department of Foreign Affairs and Trade einsehen. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Zollkonzessionen für lokale Hersteller, um die Einfuhr von Waren zu freien oder Vorzugskonditionen sowie den Aufschub der Zollzahlung zu ermöglichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Australian Border Force.

Das australische Zollrecht kennt für bestimmte Warengruppen auch eine temporäre Einfuhr gegen vorherige Anmeldung und Leistung einer Sicherheit. Carnet Admission ATA (Temporaire/Temporary Admission) - gilt für Waren wie Handelsmuster, Berufsausrüstung, wissenschaftliche Ausrüstung und Waren, die auf Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen ausgestellt oder verwendet werden, werden in Australien anerkannt. Weiterführende Informationen finden Sie nachstehend unter Muster und auf der Homepage der Australian Border Force.

Handelsabkommen

Seit 21. Oktober 2022 ist das Rahmenabkommen der EU mit Australien in Kraft. Jene Teile, die in die Zuständigkeit der EU fallen, werden bereits seit 4. Oktober 2018 vorläufig angewandt. Um die Beziehungen der EU zu Australien auch im Handelsbereich weiter zu vertiefen, verhandelt die EU seit Juni 2018 mit Australien über ein Handelsabkommen, der Abschluss der Verhandlungen wird für 2023 erwartet.

Sonstige Einfuhrabgaben

Allgemein gilt, dass Waren bis zu einem Wert von AUD 1.000 (ca. 630 Euro) abgabenfrei importiert werden können (Ausnahme: Alkohol und Tabakwaren). Für den Import über einem Wert von AUD 1.000 fällt gegebenenfalls neben Zoll die sog. Goods and Service Tax (GST) von 10%, als Einfuhrumsatzsteuer an. Basis ist der verzollte Warenwert inkl. Transport und Versicherung (verzollter CIF-Wert). Steuerschuldner ist der Importeur. Für Exportprodukte kann das reverse charge Verfahren mit Geschäftskunden (ABN-Nummer) vereinbart werden, wobei der Hinweis auf der Rechnung anzubringen ist. 

Achtung: Sollten Sie sog. ‚Low Value Goods‘ (Warenwert <AUD 1.000) direkt an australische Konsumenten z.B. online verkaufen und in Australien einen Jahresumsatz von AUD 75.000 oder mehr erwirtschaften, müssen Sie sie sich steuerlich für GST registrieren lassen und die 10%-ige australische GST (Basis CIF) an das australische Finanzamt abführen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepages des Australian Taxation Office.

Muster

Sollen Muster oder andere Gegenstände nur für eine beschränkte Zeit nach Australien gebracht werden, bietet sich insbesondere das Carnet ATA an, das Sie über Ihre Wirtschaftskammer erhalten können. Dadurch wird es ermöglicht, Muster bis zu einem Jahr in ein oder mehrere Abkommensländer einzuführen, ohne dafür Steuern oder Zölle zu zahlen. Dies gilt allerdings nur für bestimmte Produktgruppen.

Sollte kein Carnet ATA möglich sein, ist zu prüfen, ob nicht dennoch ein temporärer Import möglich auf Basis einer Voranmeldung und der Leistung entsprechender Sicherheiten in Höhe der Zölle und Steuern, möglich ist. Eine Genehmigung gilt für maximal zwölf Monate und kann unter Umständen verlängert werden. Es ist außerdem zu beachten, dass abhängig von der Art der Waren möglicherweise Einfuhrgenehmigungen für kommerzielle Proben eingeholt werden müssen beziehungsweise bestimmte Produktgruppen nur in begrenzten Mengen eingeführt werden können.

E-Commerce

Bei der Einfuhr von Waren unter dem Wert von AUD 1.000 fallen i.d.R. keine Zölle an. Falls Güter über einem Wert von AUD 1.000 verkauft werden, können die aktuellen Zollsätze stets auf der Homepage der Australian Border Force eingesehen werden.

Hinsichtlich der Besteuerung (GST) gibt es Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob die Produkte an Unternehmer oder Nichtunternehmer angeboten werden und welcher Netto-Umsatz jährlich daraus erzielt wird. Eine Goods & Service Tax(GST), wird sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen fällig und beträgt grundsätzlich 10%.

Beim E-Commerce-Vertrieb über eine australische EDP (electronic distribution platform) ist diese in der Regel verpflichtet, die GST abzuführen.

Sollten Sie sog. ‚Low Value Goods‘ (Warenwert <AUD 1.000) direkt online an australische Konsumenten verkaufen und in Australien einen Jahresumsatz (exklusive etwaige Umsätze via EDP) von AUD 75.000 oder mehr erwirtschaften, müssen Sie sie sich steuerlich für GST registrieren lassen und die 10%-ige australische GST (Basis CIF) an das australische Finanzamt abführen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepages des Australian Taxation Office.

Paketversand

Pakete bis zu maximal 20 kg können durch die österreichische Post versandt werden und müssen von einer internationalen Paketkarte sowie einer Zollinhaltserklärung in englischer Sprache begleitet sein. Nähere Informationen finden Sie Webseite der Post.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Verpackungsvorschriften 

Im Allgemeinen wird strengstens darauf geachtet, dass Lieferungen sauber und frei von Quarantänerisikomaterial (wie lebenden Insekten, Erde, sonstigen Schmutzresten oder Samen) in Australien ankommen.

Nicht verwendet werden dürfen Materialien mit Rinde oder Resten davon, Stroh, Strohhüllen, Häcksel, Heu, Flachs, Papierwolle sowie bereits verwendete Hanf-, Jute- oder Flachssäcke und alte Reifen.

Bei Verpackungsmaterial aus Holz und Holzpaletten ist eine Behandlung gegen Insektenbefall z.B. nach der ISPM 15 Norm erforderlich. Detaillierte Hinweise zu den für die Verpackung zulässigen Materialien und allfällig erforderlichen Behandlungsmethoden finden Sie auf der Homepage des Department of Agriculture and Water Resources. 

Ursprungsbezeichnung

Der Commerce (Trade Descriptions) Act 1905 und die Commerce (Trade Descriptions) Regulation 2016 legen fest, welche Waren oder Warenklassen beim Import in Australien kennzeichnungspflichtig sind, welches Label erforderlich ist und wo das Label angebracht werden muss. Eine sog. Trade Description beschreibt wie oder von wem die Waren hergestellt, ausgewählt und verpackt wurden.

Eine Kennzeichnung ist u.a. für folgende erforderlich: Lebensmittel, Textilwaren, elektrische Geräte und Apparate sowie Zubehör, Spielzeug, Zigaretten und andere Tabakprodukte, Hygiene- und Toilettenartikel, Fliesen etc. Die Kennzeichnung auf der Ware und / oder ihrer Verpackung sollte der in den Handelspapieren angegebenen Herkunft entsprechen. Nähere Details können Sie auf der Homepage der Australian Border Force nachlesen.

Begleitpapiere

Im Allgemeinen sollten Importdokumente in englischer Sprache verfasst oder, falls dies nicht möglich ist, zusammen mit einer Übersetzung ins Englische eingereicht werden. Für Waren mit einem Wert > AUD 1000, die per Post, Luft- oder Seefracht ankommen, erfolgt die Zollabfertigung mittels einer sog. Import Declaration, die vom Importeur eingereicht werden muss. Die Zollabfertigung erfolgt mittels des „Integrated Cargo Systems" – ICS“ und kann nur elektronisch vorgenommen werden.

Für die Zollabfertigung sind mindestens folgende Dokumente erforderlich: Zolldokument, Luftfracht- oder Frachtbrief sowie Rechnungen und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einfuhr. Der australische Zoll erfordert keine spezielle Rechnungsform. Normale Handelsrechnungen sind zulässig, sollten aber mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Zahlungsbedingungen/Incoterms
  • Angabe der Fakturenwährung
  • Name und Adresse des Käufers und Verkäufers
  • Beschreibung der Liefergegenstände
  • Menge und Preis
  • Fracht- und Versicherungskosten

Bei Seefracht ist vor dem Versand eine Verpackungserklärung (Packing Declaration) auszufüllen, die als separates Dokument oder als Teil der Packliste oder Handelsrechnung vorgelegt werden kann. Nicht erforderlich sind Verpackungserklärungen für ISO-Tank-Container und tiefgekühlte Container. Für eine volle Containerladung (FCL – Full Container Load) ist neben der Verpackungserklärung außerdem eine Sauberkeitserklärung notwendig (Cleanliness Declaration), mit der bestätigt wird, dass der Container vor der Beladung inspiziert wurde und frei von Verunreinigungen ist.

Restriktionen

Australien ist bestrebt, seine einzigartige Flora und Fauna gegen das Einschleppen von Krankheiten zu schützen. Daher sind die Vorschriften beim Import von organischem Material sehr streng und genau zu befolgen. Für die Prüfung ist die Quarantäneabteilung des australischen Department of Agriculture zuständig. Die aktuellen Importkonditionen sind über dieBICON Databaseabrufbar. Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Düngemittel dürfen in vielen Fällen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens eines gültigen Import Permits eingeführt werden.

Achtung: In Australien gibt es außerdem immer wieder temporäre Quarantänemaßnahmen wie z.B. gegen die Einschleppung der Braunen Stinkwanze für Lieferungen von Risikogütern aus bestimmten Risikoländern, u.a. auch Deutschland und Italien, die auch den Transport durch diese Ländern betreffen.

Aufgrund von BSE bzw. PRRS und PMWS bleibt der Markt für österreichische Rind- und Schweinefleisch(waren) bis auf wenige Ausnahmen weiterhin geschlossen.

Eine vollständige Liste von Produkten, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen, finden Sie auf der Seite der Australian Border Force.

Artenschutz

Aufgrund der Mitgliedschaft von Österreich und Australien beim Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterliegt die Ein- oder Ausfuhr, der 35.000 CITES-gelisteten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, strengen Zollkontrollen bzw. sind zusätzlich Begleitpapiere notwendig. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer Schlangenhäute, etc.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Sydney hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 23.10.2024