Beladenes Frachtschiff steht bei einem großen Container Terminal mit bunten Containern sowie Kränen
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Algerische Behörden verbieten Transit und Umladung von exportierten Waren nach Algerien über marokkanische Häfen

Importeure sollten sich vor jeder Lastschrift bei ihrer Hausbank erkundigen

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Tunesien

Am 10. Jänner 2024 informierte der algerische Bankenverband ABEF die algerischen Banken über das ab sofort gültige Verbot des Transits und der Umladung von Warenexporten nach Algerien über marokkanische Häfen. 

Bevor jegliche Bankdienstleistungen oder Lastschriften in Anspruch genommen werden, ist es erforderlich, algerische Importfirmen auf dieses Verbot hinzuweisen. Laut Mitteilung der ABEF kann somit sichergestellt werden, dass keine Umladung bzw. kein Transit über marokkanische Häfen erfolgt.

In der Praxis bedeutet dies, dass algerische Importeure ihre Fracht nicht mehr in Algerien verzollen können, falls die Transportschiffe über marokkanische Häfen fuhren oder dort Güter umgeladen wurden, wie es bei vielen Reedereien üblich ist.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Das AußenwirtschaftsCenter Algier ist via E-Mail an algier@wko.at oder telefonisch unter +213 23 47 28 21 erreichbar.

Stand: 17.01.2024