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Mitgliederstatistik: Begriffsabgrenzung

Aufbau der WKO und Aussagekraft der Mitgliederstatistik

Lesedauer: 3 Minuten

20.12.2024

1. Aufbau der Wirtschaftskammerorganisation

Territoriale Gliederung

Dem bundesstaatlichen Aufbau Österreichs entsprechend besteht die Wirtschaftskammerorganisation aus neun Wirtschaftskammern (Bundesländer) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Fachliche Gliederung

In fachlicher Hinsicht ist jede Wirtschaftskammer in sieben Sparten (Landessparten bzw. Bundessparten) untergliedert, die ihrerseits aus einer Vielzahl von Branchen bestehen (Fachorganisationen). Diese heißen im Bereich der Landessparten Fachgruppen (Fachvertretungen) bzw. im Bereich der Bundessparten Fachverbände. Bis 2007 wurden in der Sparte Gewerbe und Handwerk die Fachorganisationen als "Innungen“, in der Sparte Handel als "Gremien“ bezeichnet. Bis 2001 gab es nur sechs Sparten, die Sparte Information und Consulting setzt sich aus einer Reihe von Dienstleistungsbranchen der früheren Sparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung und aus dem Fachverband "Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen“ zusammen. Dadurch kam es auch zu Bezeichnungsänderungen bei zwei Sparten, die jetzt Gewerbe und Handwerk bzw. Transport und Verkehr heißen.

Hinweis: Sämtliche Daten aus der Mitgliederstatistik für 2011 unterliegen der seit Beginn 2010 gültigen Fachorganisationsordnung. Speziell bei den Auswertungen nach Fachgruppenmitgliedschaften wurden durch die Fachorganisationsreform umfangreiche Änderungen wirksam. Die Anzahl der Fachgruppen wurde auf 95 reduziert. Die Vergleichbarkeit der Zahlen zu  älteren Fachgruppenauswertungen ist daher meist nicht gegeben!

2. Aussagekraft der Mitgliederstatistik

Österreich-Auswertung auf Basis der Bundesländerstatistiken

Die Führung der Aufzeichnungen über den Stand der Mitglieder (Kataster) fällt in die Kompetenz der einzelnen Wirtschaftskammern der Bundesländer. Bei den Ergebnissen auf Bundesebene handelt es sich um eine Kumulierung der Bundesländerergebnisse. Die Zahl der Kammermitglieder ist daher nicht mit der Zahl der bestehenden Unternehmen gleichzusetzen, da ein Unternehmen gleichzeitig in mehreren Bundesländern Mitglied sein kann. Für ein Kammermitglied wiederum kann eine Mitgliedschaft in mehreren Sparten und Fachorganisationen bestehen.

Prinzip der Mehrfachmitgliedschaft

Eine regionale und fachliche Mitgliedschaft ist überall dort gegeben, wo einschlägige Gewerbeberechtigungen bestehen. Definitorische Details enthalten die Erläuterungen zur Statistik der Kammermitglieder, die Erläuterungen zur Statistik der Spartenmitglieder und die Erläuterungen zur Statistik der Fachgruppenmitglieder. Die Mitgliederstatistik folgt somit - anders als weite Teile der Wirtschaftsstatistik - nicht dem Prinzip der Schwerpunktzuordnung.

Die Konsequenz dieser Zugehörigkeitsregelungen ist, dass ein Reihe von Unternehmen gleichzeitig mehreren Bundesländern und/oder mehreren Sparten und/oder mehreren Fachorganisationen angehören.

Das Prinzip der Mehrfachmitgliedschaft eines Unternehmens betrifft somit 3 Ebenen:

  • Regionale Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Kammermitglieder: Ein Unternehmen ist in einem bestimmten Bundesland Kammermitglied, wenn in diesem Bundesland eine Gewerbeberechtigung zuerkannt wurde. Daraus folgt, dass Unternehmen, die in mehreren Bundesländern Berechtigungen besitzen, auch in mehreren Bundesländern als Kammermitglieder geführt werden.
  • Fachliche Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Sparten: Verfügt ein Unternehmen über Berechtigungen, die in den Wirkungsbereich mehrerer Sparten fallen, so besteht in jeder dieser Sparten eine Mitgliedschaft.
  • Fachliche Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Fachorganisationen: Wenn ein Unternehmen Berechtigungen besitzt, die in den Wirkungsbereich mehrerer Fachgruppen fallen, so besteht eine Mitgliedschaft in allen betroffenen Fachgruppen, auch wenn diese alle in eine Sparte fallen.


In den Gesamtbroschüren zur jeweiligen Jahresstatistik finden sich im Anhang 1 Tabellen zu Mehrfachmitgliedschaften. Es zeigt sich, dass die Zahl der Spartenmitglieder um ca. 18% höher ist als die Zahl der Kammermitglieder. 84,3% aller Kammermitglieder gehören nur einer Sparte, 13,4% zwei Sparten und 2,3% drei oder mehr Sparten an (siehe Anhang 1a).

Auf Ebene der Fachgruppen beträgt der Faktor 1,29. Es gibt somit 29,2% mehr Fachgruppenmitglieder als Kammermitglieder. 79,3% aller Kammermitglieder gehören nur einer Fachgruppe an. Weitere 15% besitzen Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen, während 5,7% aller Kammermitglieder drei oder mehr Fachgruppen zuzurechnen sind (Details: Anhang 1b).

Probleme für die Aussagekraft der Mitgliederstatistik resultieren aus den regional unterschiedlichen Aufgliederungen von Fachgruppen. Wenn etwa in einem Bundesland eine Fachgruppe weiter untergliedert ist, dann ist die Zahl der Fachgruppenmitglieder aufgrund des Prinzips der Mehrfachmitgliedschaft in dem betroffenen Bundesland tendenziell höher als in Bundesländern ohne eine derartige Aufgliederung. 

Weiters führt das Prinzip der Mehrfachmitgliedschaften auf Fachgruppenebene bei Vergleichen der Stände verschiedener Jahre dann zu Unschärfen, wenn es innerhalb des Betrachtungszeitraumes zu Änderungen der Fachgruppenordnung (Errichtung neuer Fachgruppen oder Fachgruppenzusammenlegungen) gekommen ist. 

Ruhende Mitgliedschaften

Der Mitgliederstand umfasst auch sogenannte ruhende Mitglieder. Davon sind jene "Unternehmen" betroffen, die ihre Gewerbeberechtigung(en) nicht aktiv ausüben (= Nichtbetrieb). Aus Gründen der besseren Transparenz sind die ruhenden Mitgliedschaften eigens ausgewiesen, sodass die Zahl der aktiven Mitglieder ermittelt werden kann. Das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft ist nicht in jedem Fall mit der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes gleichzusetzen. 

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