EBS Globale Wertschöpfungsketten
Informationen zur Umsetzung
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Globale Wertschöpfungsketten sind ein wichtiger Aspekt in der internationalen Organisation der Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen. Ziel ist es genauere Informationen über die Teilnahme österreichischer Unternehmen an internationalen Lieferketten und über die Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten (Outsourcing) zu gewinnen.
Was ist EBS?
EBS steht für European Business Statistics und ist eine EU-Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken. EBS ist auch unter der ehemaligen Bezeichnung FRIBS (Framework Regulation Integrating Business Statistics) bekannt. Ziel von EBS ist es, wirtschaftsstatistische Erhebungen flexibler zu gestalten, zu harmonisieren und zu vereinfachen. Das wirkt auch auf das österreichische statistische System.
Was legt EBS fest?
EBS bestimmt, dass eine Statistik mit maximal 20 Variablen zum Thema "Globale Wertschöpfungsketten" mit dreijähriger Periodizität zu veröffentlichen ist.
Weitere Details sowie die technischen Spezifikationen der Datenanforderung werden in einer eigenen Durchführungsverordnung erlassen.
Dabei wurde ein gewisses Maß an Flexibilität gewährleistet, um aktuelle Themen in der Erhebung berücksichtigen zu können. Die Statistik ist von den Mitgliedstaaten erstmals für den Berichtszeitraum 2021 - 2023 verpflichtend zu erstellen.
Für die nationale Durchführung bildet die Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung 2024, BGBl. II Nr. 133/2024 die nationale Rechtsgrundlage.
Die Grundgesamtheit der Statistik bilden statistische Unternehmen mit Haupttätigkeiten in den Abschnitten B - N der ÖNACE 2008-Klassifikation, die im Jahresdurchschnitt des letzten Jahres des Berichtszeitraums mindestens 50 Beschäftigte hatten.
Der Merkmalskatalog umfasst folgende Themenbereiche:
- Anzahl der Beschäftigten nach Unternehmensfunktionen
- Auslagerungen von Unternehmensfunktionen in das Ausland
- Bezug und Lieferung von Waren- und Dienstleistungskategorien innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten vom und in das Ausland
- Bedeutung aktueller Ereignisse für die Organisation globaler Wertschöpfungsketten
Welche Branchen sind betroffen?
Betroffen sind die hauptrechtlichen Einheiten aller Unternehmen in der Stichprobe, deren Tätigkeit - gemäß Wirtschaftsklassifikation ÖNACE 2008 - folgenden Bereichen zuzuordnen sind:
ÖNACE 2008 | Beschreibung |
Abschnitt B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
Abschnitt C | Herstellung von Waren |
Abschnitt D | Energieversorgung |
Abschnitt E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
Abschnitt F | Bau |
Abschnitt G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
Abschnitt H | Verkehr und Lagerei |
Abschnitt I | Beherbergung und Gastronomie |
Abschnitt J | Information und Kommunikation |
Abschnitt K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
Abschnitt L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
Abschnitt M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
Abschnitt N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
Wie wird das umgesetzt?
Die Daten werden im Rahmen einer verpflichtenden Erhebung durch Statistik Austria gewonnen. 2018 und 2021 fanden bereits zwei freiwillige Piloterhebungen zur Vorbereitung dieser Statistik statt. Die nun anstehende erste verpflichtende Erhebung gleicht in weiten Teilen dem Fragebogen von 2021.
Von der statistischen Grundgesamtheit wird eine repräsentative Zufallsstichprobe der statistischen Unternehmen gezogen. Besteht ein Unternehmen aus mehreren rechtlichen Einheiten, ist die beschäftigungsstärkste Einheit des Unternehmens (hauptrechtliche Einheit) die Erhebungseinheit. Nur diese wird im Rahmen der Erhebung kontaktiert und befragt.
In der Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung 2024 ist die gesetzliche Meldefrist mit 30. Juni 2024 festgelegt. Auf rund von Verzögerungen beim Inkrafttreten der Verordnung kann Statistik Austria die Meldeaufforderungen - später als geplant - erst ab 3. Juni 2024 versenden. Falls die Unternehmen Probleme haben, diesen Termin einzuhalten, kommt Statistik Austria, mit Hinweis auf die gesetzlich geregelte Auskunftspflicht, gerne mit Fristverlängerungen entgegen.
Weiterführende Informationen:
Umfassende weiterführende Informationen und alle Kontakte zur Erhebung befinden sich auf der Homepage von Statistik Austria.
Factsheet: EBS Globale Wertschöpfungsketten
Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Statistik in der Wirtschaftskammer Österreich:
Mag. Leonhard Pertl
Telefon +43 5 90 900-4109
E-Mail leonhard.pertl@wko.at
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